Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich soll von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Landgericht im tschechischen Pilsen angeordnet. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht ausgeliefert werden zu wollen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Liebich kann noch eine Beschwerde dagegen einreichen. Ihre Verteidigerin erklärte kurz nach der Verkündung, über diese Möglichkeit nachdenken zu wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen erklärt, auf die Möglichkeit verzichten zu wollen.Über eine mögliche Beschwerde von Liebich müsste das Oberlandesgericht in der tschechischen Hauptstadt Prag entscheiden. Vor Verkündung der Entscheidung hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt.Neonazi Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden. Vor dem Landgericht in Pilsen hatte Liebich ausgesagt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Derzeit sitzt die 55-Jährige in sogenannter vorläufiger Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen im Westen Tschechiens. Die Bedingungen dort gelten als hart.Nach einer Bestätigung des Urteils dürften nur wenige Tage bis zur Auslieferung vergehenNachdem Liebich die Auslieferung nach ihrer Festnahme in Tschechien zum ersten Mal abgelehnt hatte, hat die auf deutscher Seite für den Fall zuständige Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt einen Antrag auf Auslieferung gestellt. Darüber hat nun das Landgericht Pilsen entschieden. Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Es ist anzunehmen, dass nach Eintreten der Rechtskraft nur wenige Tage vergehen, bis Liebich ausgeliefert wird.Sollte Liebich in Chemnitz ankommen, wäre die sächsische Justiz zuständig. Denkbar ist, dass dann noch einmal darüber entschieden wird, ob die Rechtsextremistin tatsächlich in dem Frauengefängnis ihre Haftstrafe verbüßen muss. Die Entscheidung trifft der Anstaltsleiter. Er muss unter anderem beurteilen, ob Liebich in der Haftanstalt in Gefahr ist oder eine Gefahr für andere darstellt.Die Rechtsextremistin wurde in Deutschland im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst.Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Im März kündigte das Amtsgericht Halle an, darüber entscheiden zu wollen, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht Liebichs rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach schon im Dezember rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet.