GastkommentarAdrian GasserDie Übernahme der CS durch die UBS ist ein typisches Beispiel der schweizerischen KonkordanzpolitikDie Revisionsstelle PWC stufte die CS noch im März 2023 als kerngesund ein. Doch nach Ansicht der Behörden am Verhandlungstisch war sie schwer krank.01.06.2026, 05.20 Uhr3 LeseminutenEine ehemalige Filiale der Credit Suisse.Karin Hofer / NZZEs ist der 19. März 2023: Bundesrat, Nationalbank und Finma kommen überein, die Credit Suisse (CS) praktisch kostenlos der UBS zu überlassen. Niemand stellte die Qualität der UBS infrage. Zudem attestierte die damalige Revisionsstelle der CS, die PricewaterhouseCoopers (PwC), der CS noch am 14. März 2023 ein Eigenkapital von 43 Milliarden Franken netto. So spülte das behördliche Geschenk der UBS – unter Berücksichtigung des Kaufpreises von 3 Milliarden Franken – also zusätzliches Eigenkapital von rund 40 Milliarden Franken in die Bilanz.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.«Schuldzuweisung» an die AktionäreDennoch sass die PwC am besagten 19. März 2023 nicht am Verhandlungstisch. Ob dies ein prämeditierter Entscheid war? Die Behörden schweigen. Es muss davon ausgegangen werden, dass der PwC gesetzeskonformere und geeignetere Wege bekannt waren, um die Situation der CS zu lösen. So hätten etwa übliche Liquidations- und Versilberungsmassnahmen bis zum Zeitpunkt einer Beruhigung auf dem Markt durchgeführt werden können. Damit wäre mindestens das Eigenkapital von 43 Milliarden Franken übrig geblieben.Die bundesrätliche Interpretation der Sachlage an diesem entscheidenden Tag im März 2023 bedeutet, dass allein die Aktionäre, die den Verwaltungsrat der CS gewählt haben, an deren Untergang schuld sind. Der Bundesrat ignoriert dabei, dass sich die Aktionäre einzig auf die Angaben der PwC als Revisionsstelle stützen konnten. Seine «Schuldzuweisung» an die Aktionäre ist das Gleiche, wie wenn man den Passagieren der «Titanic» die Schuld an deren Untergang im Jahr 1912 zuschreiben würde – und am daraus entstandenen Schaden.Zum Zeitpunkt des behördlichen Geschenkes an die UBS hatte die Nationalbank im Übrigen ihre Bilanzsumme bereits von 100 Milliarden Franken auf rund 1000 Milliarden Franken erweitert. Wenn sie doch in der Lage ist, solche gewaltigen Risiken einzugehen, wäre es ihr nicht auch zuzumuten gewesen, die Liquidität der CS in einer langsamen Liquidation zu sichern? Gewiss! Stattdessen inszenierten die Behörden ab dem 19. März 2023 das Geschenk an die UBS als eine Beruhigung der Bankensituation in der Schweiz. Schliesslich war nach ihrer Behauptung die starke UBS problemlos fähig, die CS zu absorbieren. Es folgte eine lange Pause.Ein weiterer spannender Abgleich: Das Zürcher Handelsgericht setzte im hängigen Prozess der Klagen gegen den Kaufpreis von 3 Milliarden Franken bei der Übernahme der CS durch die UBS den Streitwert auf 50 Milliarden Franken fest.Trotz all diesen Fakten entschieden die Behörden am 19. März 2023, die CS praktisch kostenlos der UBS zu überlassen. Die faktische Enteignung betraf nicht nur Privatpersonen als Aktionäre der CS, sondern auch staatliche und öffentliche Institutionen (AHV, Pensionskassen, BVG-Institutionen, Suva, SBB). Nirgends werden Hinweise auf deren Verluste zulasten der Allgemeinheit erwähnt.Neue Eigenkapital-AnforderungenHeute stellt sich nun die Frage, ob die UBS tatsächlich robust genug für die Übernahme der CS gewesen ist, wenn doch der Bundesrat nun auf einmal fordert, sie müsse ihr Eigenkapital gewaltig aufstocken und etliche Sicherheiten aller Art leisten. Dieser Sinneswandel ist höchst irritierend.Zurück zur Revisionsstelle: Die PwC stufte die CS noch am 14. März 2023 als kerngesund ein. Nach der Ansicht der Behörden am Verhandlungstisch am 19. März 2023 war sie indes schwer krank. Wenn die PwC mit ihrer Beurteilung dermassen falsch lag, müsste sie nicht zur Verantwortung gezogen werden? Oder ist zeitweilig auch sie durch die Aufträge von einflussreichen Instituten systemrelevant für die Schweiz im Sinne von «too big to fail» geworden?Ein möglicher Erklärungsansatz für die aufgeworfenen Fragen: Das Geschenk an die UBS ist ein typisches Beispiel der schweizerischen Konkordanzpolitik. Die Staatsangelegenheit «UBS/CS» reiht sich bestens in die jüngere Schweizer Geschichte ein. Das Konkordanzsystem lässt allen Ämtern, Parteien und Politikern das gegenseitige Verrechnen von Unterlassungen, Fehlern und auch Millionenverlusten zu. Dies soll den friedlichen Niedergang eines einst erfolgreichen Staates sichern.Adrian Gasser ist Sanierer, Unternehmer und eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer.