Während Goretzki die Anklage verliest, gibt der Angeklagte eine stoische Miene zum Besten. Neben ihm auf der Anklagebank sitzt wie schon beim ersten Prozess seine Ehefrau als Beistand. "But god …" ist auf ihrer Handtasche zu lesen, daneben ein Herz mit Kreuz. Offenbar sucht das Ehepaar, oder zumindest Frau Renner, auch Halt beim Allmächtigen. Zunächst sollen ihn seine Rechtsanwält:innen Endrik Wilhelm, Daniela Gabler und Ricarda Lang (nicht die Politikerin, sondern die Fernsehanwältin) vor einer weltlichen Strafe bewahren. Und die legen sich dafür mächtig ins Zeug.

Gleich nach Verlesung der Anklageschrift stellen sie zwei Beweisanträge, die das einzige und zentrale Beweismaterial betreffen: Audioschnipsel des aufgezeichneten Gesprächs, das die Beamtin an Kollegen geschickt hat. Die originale Aufnahme konnte nie sichergestellt werden, nur Kopien, die via Whatsapp verschickt wurden.

Verteidigung: Aufnahme manipuliert und unzulässig

Anwältin Gabler beantragt, dass ein Gutachten zunächst prüfen solle, ob diese Dateien nicht möglicherweise manipuliert wurden. Immerhin habe die Beamtin schon einmal nachweislich Beweismittel vernichtet, begründet die Juristin den Antrag: Chats mit einem Kollegen und Ex-Partner hatte sie gelöscht, bevor ihr Handy zur Untersuchung eingezogen wurde – darin eben auch Teile des aufgezeichneten Gesprächs. Offenbar wollte sie die Affäre mit jenem Kollegen vertuschen. Es half nichts, die Chats konnten wiederhergestellt werden. Jetzt liegen sie aber nicht mehr vor, verkündet die Vorsitzende Richterin Alexander: Weil Renner im ersten Verfahren wegen sexueller Nötigung rechtskräftig freigesprochen wurde, hat die Polizei die Daten offenbar aus Datenschutzgründen vernichtet. Aus Sicht des Verteidigerteams ein skandalöser Vorgang.