Geplant gewesen ist für die erste Sitzung nur die Verlesung der Anklage, doch bevor es dazu kommt, meldet Wilhelm bei der Vorsitzenden Richterin Verena Alexander seinen Antrag auf Verfahrenseinstellung an. Prägte die Münchner Staranwältin Lang 2023 das Bild einer robusten Verteidigung Renners, so scheint dies diesmal Wilhelm übernehmen zu wollen. Der an der TU Chemnitz lehrende Rechtsanwalt ist zweifellos ein Unikum: Seine Visitenkarten ziert eine Piratenfigur des Comiczeichners Walter Moers, und dass ihm Pathos nicht fremd ist, bewies er etwa auch 2017 bei der Verteidigung der rechtsterroristischen Gruppe Freital.
Inhaltlich ist das, was Wilhelm deutlich machen will, eigentlich schnell gesagt: Der Vorwurf der sexuellen Nötigung sei "untrennbar mit dem Vorwurf der Bestechlichkeit verbunden", daher liege hier eine Tatidentität vor. 2023 sei sein Mandant schon vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden, und weil in Deutschland nicht erlaubt ist, jemanden zweimal wegen derselben Tat anzuklagen, sei die Fortführung des zweiten Verfahrens daher "rechtlich nicht zulässig".
Die Rechtslage dazu nennt Wilhelm "eindeutig", zur Begründung führt er diverse Paragraphen des Strafgesetzbuchs an, zitiert Rechtsliteratur, auch seine eigene ("Sie können auch meine Dissertation dazu lesen").










