In einem Strafprozess sind die Rollen und Plätze für gewöhnlich klar verteilt: Auf der einen Seite des Saals sitzt die Staatsanwaltschaft, auf der anderen der Angeklagte und seine Verteidigung. Von der Stirnseite des Raums aus, mit bestem Blick auf die Anwesenden, leiten Richterinnen und Richter das Verfahren. Zeugen nehmen auf dem für sie vorgesehenen Stuhl in der Mitte des Raums Platz. Wollen sie dem Fortgang des Prozesses beiwohnen, tun sie dies im Zuschauerbereich, der üblicherweise separiert im hinteren Teil des Saals liegt.
Im Fall des angeklagten AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba liegen die Dinge etwas komplizierter. Nicht alle Rollen sind eindeutig verteilt.
Wenn im kommenden Jahr der Prozess gegen den 24-Jährigen beginnt, wird er nicht alleine vor dem Amtsgericht Würzburg stehen. Außer ihm ist ein weiterer junger Mann angeklagt. Der 28-jährige Mitbeschuldigte ist, ebenso wie Halemba, Mitglied der vom bayerischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg. Überdies kandidierte er 2020 erfolglos als AfD-Bewerber für den Würzburger Stadtrat. Zwei der Vorwürfe in der Anklageschrift – Volksverhetzung und Geldwäsche – betreffen nur Halemba. Zweier weiterer Delikte dagegen bezichtigt die Staatsanwaltschaft beide Angeklagten.







