In der Mittagspause flucht Philip von der Meden ein wenig, zumindest so, wie das als Anwalt öffentlich möglich ist. „Nicht nur die Richterin, sondern auch die Nebenklage ist langsam etwas genervt“, sagt er über sich und seinen Mandanten Stephan Hensel. Natürlich dürften die Verteidiger umfassend Fragen stellen. Aber bei allem Verständnis dürfe es nicht so weit gehen, dass Fragen „drei- bis viermal beantwortet werden müssen“. Viele Fragen bezögen sich nicht auf die gewaltsame Kindesentführung, um die es hier ­gehe. „Was irgendwann viele Jahre vorher einmal im Rahmen einer sorgerechtlichen Auseinandersetzung besprochen worden ist, spielt für diese Tatvorwürfe überhaupt keine Rolle.“