Plötzlich kostet die Prämie zehnmal so viel: warum die Krankentaggeldversicherung zum Problem für ältere Arbeitnehmer wirdDer Bundesrat will, dass Angestellte möglichst lange im Job bleiben. Doch die steigende Zahl von Absenzen wegen psychischer Krankheiten könnte diesen Plan durchkreuzen.29.05.2026, 14.00 Uhr5 LeseminutenAbsenzen am Arbeitsplatz sind für die Versicherungen teuer – und sie nehmen zu.Karin Hofer / NZZEin Anwalt ist Partner in einer Kanzlei im Schweizer Mittelland. Er ist 56 Jahre alt und hat in seiner beruflichen Laufbahn noch kaum je länger gefehlt wegen einer Krankheit – die Klientschaft geht schliesslich vor. Eigentlich ist der Jurist ein idealer Kunde für eine Krankentaggeldversicherung (KTG), von der er noch nie Geld bezogen hat. Doch nun hat er ein Problem: Die Rechnung für die Versicherung fällt plötzlich astronomisch hoch aus.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Bis anhin waren alle Partner der Kanzlei über eine Kollektiv-KTG versichert. Diese war ein Angebot des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) und der Versicherung Visana. Die Prämie kostete 2700 Franken für den Anwalt und deckte dessen Jahresgehalt von 250 000 Franken ab. Doch im August 2024 erhielt er Post von der Visana: Nach «eingehenden internen Analysen und unter Berücksichtigung der marktwirtschaftlichen Begebenheiten» habe sich das Unternehmen entschieden, den Verkauf des Rahmenvertragsangebots per Ende 2024 einzustellen.Die Visana kündigte in dem Schreiben zudem an, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Police mit erhöhten Prämiensätzen eintreffen werde. Im Sommer 2025 wurde die Kollektiv-KTG dann per Ende Jahr gekündigt. Doch die Visana wies den Kunden auf sein Recht hin, in eine Einzel-KTG zu wechseln. Einige Monate später traf die entsprechende Offerte ein – und der Anwalt war baff.Älterer Arbeitnehmer bestraftEr sollte nun 27 000 Franken pro Jahr zahlen, also eine zehnmal so hohe Prämie wie bisher. Der Betroffene ärgert sich: «Es werden hier offensichtlich Versicherte über 55 Jahren bestraft, die ihr Leben lang brav Versicherungsprämien bezahlt und womöglich – wie bei uns – nie Krankentaggeld bezogen haben.» Das Recht, in eine Einzelversicherung zu wechseln, werde durch eine Verzehnfachung der Prämie ausgehöhlt.Man könnte nun argumentieren, als Partner einer Kanzlei sei der Anwalt in einer finanziell privilegierten Position und könne sich auf andere Weise absichern. Doch mit dem Problem, ältere Arbeitnehmer zu versichern, sehen sich zahlreiche KMU konfrontiert, von der Metzgerei bis zum Ingenieurbüro. In letzter Zeit häufen sich Medienberichte über Unternehmen, denen die KTG gekündigt wurde und die Mühe haben, bei einer anderen Versicherung eine Police zu bekommen.Das hat mit verschiedenen Faktoren zu tun. Im Bereich des Krankentaggelds nach dem Versicherungsvertragsgesetz spielt der freie Markt, es gilt die Vertragsfreiheit. Wenn ein kleines Unternehmen eine unglückliche Häufung von Krankheitsfällen hat, wird es für eine Versicherung rasch zum «schlechten Risiko». Das kann zu einer massiven Erhöhung der Prämie führen – oder eben im Extremfall zu einer Kündigung des Vertrags durch die Versicherung.Laut einer im letzten Dezember publizierten Studie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit haben 35 Prozent der Unternehmen in den vergangenen fünf Jahren eine Erhöhung der Prämie hinnehmen müssen. 9 Prozent gaben an, sie seien von einem neuen Versicherer nicht aufgenommen worden, bei jeder 50. Firma hat der Versicherer die KTG gekündigt.An acht Tagen nicht im BüroDiese Zahlen dürften in Zukunft noch steigen. Denn für die Versicherer wird die KTG aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen zu einem unsicheren Geschäft. Die krankheitsbedingten Absenzen am Arbeitsplatz nehmen in der Schweiz stark zu. Fehlten die Angestellten im Jahr 2010 noch durchschnittlich 6,3 Tage, waren es 2024 bereits 8,4 Tage.Besorgniserregend ist insbesondere die Entwicklung bei psychischen Krankheiten. An solchen leidet ein immer grösserer Anteil der Bevölkerung, was sich auch in den Statistiken der Invalidenversicherung niederschlägt: Mittlerweile wird jede zweite Neurente aufgrund eines psychischen Gebrechens ausgerichtet.Laut einer Studie des Krankenversicherers Swica sind psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeiten in 95 Prozent der Fälle Vollzeit-Krankschreibungen. Sie dauern im Schnitt 218 Tage – und damit über zwei Monate länger als der Median bei Krankschreibungen aus körperlichen Gründen. Die Swica gibt an, die Ausgaben für psychisch bedingte Krankentaggelder seien seit 2004 um 57 Prozent gestiegen.Die mediale Aufmerksamkeit gilt zwar vorwiegend dem Anstieg psychischer Probleme bei jungen Menschen, insbesondere als Folge der Pandemie. Aus Sicht der Versicherer bleiben jedoch Arbeitnehmer ab 50 Jahren das grösste finanzielle Risiko. Denn sie verdienen deutlich mehr als ihre jüngeren Kollegen. Wenn sie aus psychischen oder anderen Gründen krankgeschrieben werden, dauert es meistens länger, bis sie wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren können. Und das Risiko ist höher, dass die Reintegration ganz scheitert. Auch die Visana spricht deshalb von «zusätzlichen Herausforderungen» in einem «von jeher anspruchsvollen Geschäftsfeld».Rente erst ab 63Die unangenehmen versicherungsmathematischen Konsequenzen bekommen ältere Arbeitskräfte wie der Anwalt aus dem Mittelland zu spüren. Dies läuft der offiziellen Politik des Bundes entgegen. Denn Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider ist bemüht, Anreize zu setzen, damit die Arbeitnehmer möglichst lange im Job bleiben. Dies, weil das Verhältnis zwischen Berufstätigen und Rentnern immer ungünstiger wird und eine Erhöhung des offiziellen Rentenalters auf 66 oder 67 Jahre nicht mehrheitsfähig ist.Deshalb will Baume-Schneider die Möglichkeit einer Frühpensionierung einschränken und das Mindestalter für den Vorbezug einer Rente aus der Pensionskasse auf 63 Jahre anheben. Daneben soll auch das Weiterarbeiten nach 65 attraktiver werden, etwa durch die Befreiung eines grösseren Teils des Einkommens von AHV-Abzügen. Und die «Altersguillotine» soll weg: Damit könnten Personen auch nach dem 70. Geburtstag ihr Altersguthaben noch mit Lohnabzügen aufbessern.Solche Bemühungen werden erschwert, wenn Angestellte über 50 aus der Krankentaggeldversicherung herauszufallen drohen. Zu dieser Problematik will Baume-Schneiders Departement derzeit jedoch keine Stellung nehmen. Dies unter anderem, weil es gegenwärtig an einem Postulatsbericht arbeitet, den der Ständerat bestellt hat.Der Obwaldner Mitte-Politiker Erich Ettlin hatte in einem Vorstoss angeregt, dass die Krankentaggeldversicherung für Unternehmen obligatorisch wird. Und dass es einen Kontrahierungszwang geben soll: Die Versicherer müssten dann alle Unternehmen und deren Angestellte gegen krankheitsbedingte Absenzen versichern.Widerstand der VersicherungenFür die Versicherungsbranche sind Obligatorium und Kontrahierungszwang ein Graus. Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) warnt vor den Folgen. Es müsste zu einem Risikoausgleich kommen, der zulasten derjenigen Unternehmen ginge, in denen der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bereits heute eine grosse Bedeutung habe – und die dadurch weniger Absenzen zu beklagen hätten.«Diese Unternehmen und insbesondere deren Arbeitnehmende müssten mit höheren Prämien und damit einer Quersubventionierung zugunsten jener Unternehmungen rechnen, die es mit dem Gesundheitsschutz nicht so genau nehmen», hält der SVV in einem Fact-Sheet fest.Das Krankentaggeld sei Teil der unternehmerischen Freiheit: Arbeitgeber mit besonders gutem Gesundheitsschutz und einer grosszügigen Krankentaggeldversicherung könnten sich vorteilhaft auf dem Arbeitsmarkt positionieren. Gleichzeitig würde ein Obligatorium auch jene Arbeitgeber zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung zwingen, welche das Risiko einer Lohnfortzahlung aus wirtschaftlichen Gründen bewusst selbst tragen möchten.Die Visana hält zum Fall des Anwalts fest: «Wir können nachvollziehen, dass höhere Prämien in der Einzelversicherung von Betroffenen als belastend empfunden werden.» Gleichzeitig müssten Versicherer die langfristige Finanzierbarkeit der Leistungen sicherstellen und die Interessen aller Versicherten berücksichtigen.Für den Juristen hat sich mittlerweile eine Lösung ergeben: Er ist nach aufwendiger Suche bei einer anderen Versicherung untergekommen – allerdings zu deutlich schlechteren Konditionen.Passend zum Artikel