PfadnavigationHomeWirtschaftSumme seit 2010 verdoppeltArbeitgeber schlagen Alarm bei Krankheitskosten – Forscher fordern Einschnitte bei LohnfortzahlungVeröffentlicht am 22.08.2025Lesedauer: 2 MinutenQuelle: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpWer in Deutschland als Arbeitnehmer krank ist, wird weiter bezahlt. Die Kosten dafür sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Dafür sind allerdings nicht ausschließlich Krankheitstage verantwortlich.Rund 82 Milliarden Euro haben die Arbeitgeber in Deutschland 2024 für kranke Mitarbeiter aufgebracht. Binnen drei Jahren seien die Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall um zehn Milliarden Euro gestiegen, teilte das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) am Donnerstag mit. Seit 2010 wuchsen die Aufwendungen für kranke Beschäftigte um das 2,2-fache.Ein höherer Krankenstand ist dabei allerdings nur einer der Gründe für die gestiegene Summe, wie die neue IW-Studie zeigt. So habe beispielsweise auch die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt dazu beigetragen: 2024 gab es so viele Erwerbstätige wie noch nie, dementsprechend zahlten die Unternehmen mehr Gehälter. Auch die generelle Lohnentwicklung spielte eine Rolle. Sobald die Löhne steigen, erhöhen sich automatisch die Gehaltszahlungen im Krankheitsfall.Lesen Sie auchDerzeit erhält ein langzeiterkrankter Arbeitnehmer bis zum Ende der 72. Woche rund 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts. Ist eine Person länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des Krankengelds als Lohnersatzleistung.Entlastung für Arbeitgeber sei nötig – etwa durch KarenztageForscher des Instituts sprachen sich für Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus. „Um die Unternehmen zu entlasten, ist es dringend notwendig, diese Kosten zu reduzieren“, erklärte das Forschungsinstitut. So könnte etwa die Lohnfortzahlung für die ersten Krankheitstage ausgesetzt oder generell gesenkt werden.Ein anderes Konzept sieht vor, die Dauer der Entgeltfortzahlung auf insgesamt sechs Wochen – trotz neuer Diagnose – pro Jahr zu begrenzen. Aktuell wird das Gehalt höchstens sechs Wochen im Jahr weitergezahlt – außer bei einer weiteren Krankschreibung aufgrund einer anderen Diagnose.KNA/säd