Seit Anfang April fehlen deutschen Ermittlern jeden Tag Hinweise, die bislang oft der Startpunkt waren, um schwerste Straftaten gegen Kinder aufzuklären. Hintergrund sind fehlende Regelungen in der EU.Jetzt drängt Niedersachsen auf eine politische Lösung: Zur Innenministerkonferenz Mitte Juni will das Land einen Antrag einbringen, der eine neue Rechtsgrundlage fordert – damit Hinweise wieder rechtssicher übermittelt werden können.Hintergrund: In der EU gilt, dass Chats Privatsache sind und nicht vom Staat durchsucht werden dürfen. Doch bis zum 3. April galt eine wichtige Ausnahme: Um sexualisierte Gewalt gegen Kinder aufzuklären, landläufig bekannt als Kinderpornografie, durften Messenger und Plattformen gescannt werden.In der Regel tauchen Hinweise darauf nicht zuerst in Deutschland auf, sondern in den USA. Wenn deutsche Sicherheitsbehörden einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder nachgehen, handelte es sich bislang in der Regel um sogenannte NCMEC-Hinweise. Diese werden über das BKA an die Landesbehörden weitergegeben, wo Ermittler das Material auswerten und bestenfalls die Täter in Deutschland ermitteln und anklagen. In Landeskriminalämtern und bei Polizeien ermitteln Beamte anhand konkreter Bilder. © dpa/Arne Dedert Hinter der Abkürzung steht das US-amerikanische „National Center for Missing & Exploited Children“. Anbieter, deren Server häufig in den USA stehen, melden der Organisation verdächtiges Material. Sie filtern ihre Datenbestände in der Regel selbst. Nach US-Recht ist das legal, sogar geboten.Bislang durften auch deutsche Ermittler entsprechende Hinweise nutzen. Doch im März scheiterte ein Kompromiss, der die Ausnahme ersetzen sollte. Chats sollten auch in der EU automatisiert nach Missbrauchsdarstellungen gescannt werden. Diese „Chatkontrolle“ scheiterte auch am Widerstand von Deutschland. Nun gibt es keine Regelung. Die Folge: In Deutschland kommen erheblich weniger Hinweise auf entsprechende Fotos und Videos an. Der Großteil ist nicht mehr legal zu verwenden.Laut BKA dürfen weiterhin Hinweise verwendet werden, die von Nutzern selbst stammen oder aus Cloudspeichern. Wichtig: Bei der Suche nach Gewaltdarstellungen geht es nicht darum, dass ein Mensch Chats mitliest. Ein Teil des Materials wird aufgespürt, indem Bildern beim sogenannten Hash-Matching eine Art Fingerabdruck zugewiesen – und automatisch wiedererkannt wird. So können Gewaltdarstellungen gelöscht werden. Künstliche Intelligenz sucht nach neuen, bislang unbekannten Bildern.2024 gingen laut Bundesinnenministerium im BKA insgesamt 205.728 NCMEC-Hinweise ein. Rund die Hälfte davon sei nach deutschem Recht strafrechtlich relevant gewesen.Mit dem Ende der EU-Ausnahme sinken die Zahlen. Man beobachte nun einen „spürbaren Rückgang der NCMEC-Hinweise“, erklärte BKA-Präsident Holger Münch gegenüber dem Tagesspiegel. „Wenn diese Hinweise weiterhin ausbleiben, können sie polizeilich nicht adäquat oder verlässlich kompensiert werden“, warnte Münch. „Das ist ein Rückschritt – sowohl bei der Bekämpfung der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen als auch beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch.“ Am Ende könnte all das bedeuten, dass weniger Täter in Deutschland entdeckt werden. Oft ist ein Hinweis aus den USA der einzige Ausgangspunkt für eine Ermittlung.BKA und Bundesinnenminister hatten angekündigt, verstärkt gegen sexuellen Missbrauch von Kindern vorgehen zu wollen. Dabei sollen etwa die dreimonatige IP-Adressspeicherung und mehr Personal helfen. Ohne die Hinweise der Plattform- und Chatbetreiber wird es aber vermutlich nicht gehen.Im Juni könnte nun Bewegung in das Thema kommen. Zur Innenministerkonferenz (IMK) Mitte Juni möchte Niedersachsen einen entsprechenden Antrag einbringen. Das Dokument liegt dem Tagesspiegel vor. Schwerste Straftaten unentdeckt Demnach soll die IMK feststellen, dass mit dem Auslaufen der EU-Ausnahme und dem Wegfall von NCMEC-Meldungen „ein bewährtes und wirksames Schutzinstrument verloren gegangen ist“. Es drohe ein „erheblicher Ermittlungs- und Schutzverlust.“ In der Vorlage heißt es: „Ein Rückgang der NCMEC-Meldungen an das BKA birgt die Gefahr, dass schwerste Straftaten zulasten von Kindern und Jugendlichen unentdeckt sowie ungeahndet bleiben“. Gleichzeitig könnten Missbrauchsdarstellungen wahrscheinlich in geringerem Maße gelöscht werden.Die Bundesregierung möge sich daher dafür einsetzen, dass auf EU-Ebene eine „dauerhafte Rechtsgrundlage“ geschaffen wird, um entsprechende Meldungen annehmen zu können. Auch das BKA setzt sich für eine Regelung auf europäischer Ebene ein.„Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt im Netz darf nicht geschwächt werden“, forderte Daniela Behrens, Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, gegenüber dem Tagesspiegel. „Mit dem Auslaufen der ePrivacy-Ausnahmeregelung ist ein zentrales Instrument weggefallen, das bislang entscheidend dazu beigetragen hat, Täter zu identifizieren und Missbrauchsdarstellungen schneller aus dem Netz zu entfernen“, sagte Behrens.„Wir müssen damit rechnen, dass wichtige Hinweise – insbesondere aus internationalen Meldesystemen – künftig ausbleiben oder zumindest deutlich zurückgehen.“Niedersachsen fordere deshalb mit Nachdruck: Unternehmen, die Hinweise wie die sogenannten NCMEC-Meldungen übermitteln wollten, brauchten Rechtssicherheit, dass sie für die Datenübermittlung nicht zur Verantwortung gezogen werden.„Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene für eine dauerhafte und tragfähige Regelung einsetzen, die hinter dem bisherigen Schutzniveau nicht zurückbleibt“, sagte Behrens. „Klar ist: Weniger Hinweise bedeuten mehr Raum für Täter – und genau das dürfen wir nicht zulassen.“