Was das Grundgesetz sagt : Drei Szenarien für einen Kanzlerwechsel28.05.2026, 15:36Lesezeit: 2 Min.Ein Kanzlerwechsel mitten in der Legislaturperiode ist in Deutschland möglich, aber das Grundgesetz stellt hohe Hürden. Was denkbar wäre.Eigentlich gibt es keine ernst zu nehmenden Anzeichen für ein vorzeitiges Ende der Kanzlerschaft von Friedrich Merz (CDU). Das, was dessen Umfeld mit gutem Grund als „wüste Spekulation“ rund um NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst bezeichnet, ist kaum mehr als ein Gedankenspiel. Dass eine nennenswerte Gruppe von Unionsabgeordneten Merz zum Rücktritt auffordern wollte, zeichnet sich nicht ab.Anders als etwa in Großbritannien gibt es in Deutschland ohnehin kein geregeltes Verfahren, in dem die Kanzlerpartei oder deren Fraktion sich im Bundestag während einer Wahlperiode für die Nominierung eines anderen Regierungschefs entscheiden und so einen Kanzlerwechsel herbeiführen könnte. Welche Szenarien wären überhaupt denkbar?Szenario 1: RücktrittDurch einen Rücktritt könnte Merz den Weg für die Wahl eines anderen Kanzlers frei machen. Formal müsste er bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Entlassung beantragen. Diese müsste das Staatsoberhaupt auch annehmen. Allerdings bliebe der Kanzler bis zur Neubesetzung des Amts geschäftsführend im Amt. Die Kanzlerwahl fände wie üblich nach den Bestimmungen von Grundgesetz-Artikel 63 statt.Sofern in den vorgesehenen Fristen kein Kandidat die absolute Mehrheit im Bundestag erreicht, ist derjenige gewählt, der eine relative Mehrheit bekommt, also mehr Stimmen als jeder andere Kandidat. Der Bundespräsident kann dann aber binnen einer Woche entscheiden, den Bundestag aufzulösen, sofern der Gewählte weiterhin nicht die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags hinter sich weiß. Tut er das nicht, muss der Bundespräsident den Gewählten als Minderheitskanzler ernennen. Ein solcher Minderheitskanzler hat dieselben Rechte wie ein mit der Kanzlermehrheit gewählter Kanzler.Szenario 2: VertrauensfrageMerz könnte auch die Vertrauensfrage stellen. Das kann er, muss er aber nicht mit einer wesentlichen Sachfrage verbinden. Es wäre eine Klärung der Frage, ob er noch den Rückhalt der Koalition hat. Erhielte er bei einem solchen Vertrauensvotum keine Mehrheit, könnte der Bundespräsident laut Grundgesetz-Artikel 68 innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen, sofern Merz ihm dies vorschlägt. Der Bundestag könnte dann in diesem Zeitraum auch einen neuen Kanzler wählen (womit das Recht des Bundespräsidenten auf Parlamentsauflösung erlösche). Rechtlich betrachtet, könnte Merz trotz verlorener Vertrauensfrage im Amt bleiben, auch wenn das politisch heikel sein dürfte. Dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag auflösen möchte, gilt als unwahrscheinlich.Szenario 3: Konstruktives MisstrauensvotumDer Bundestag hat gemäß Grundgesetz-Artikel 67 immer das Recht, in einem konstruktiven Misstrauensvotum mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler zu wählen. Allerdings wäre ein solches Vorgehen kaum geeignet, um einen Wechsel innerhalb derselben Partei oder Koalition herbeizuführen: Der Gegenkandidat müsste dazu gegen Merz antreten und eine Mehrheit erzielen. Es ist nicht ersichtlich, dass eine solche Mehrheit auf absehbare Zeit zustande käme.
Kanzlerwechsel in der Legislaturperiode: Was das Grundgesetz sagt
Ein Kanzlerwechsel mitten in der Legislaturperiode ist in Deutschland möglich, aber das Grundgesetz stellt hohe Hürden. Was denkbar wäre.










