Streamingplattformen und Sender mit mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz sollen dazu verpflichtet werden, in „europäische audiovisuelle Werke“ – also Videoinhalte – zu investieren. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. Acht Prozent der in Deutschland erzielten Werbeumsätze und Abogebühren müssen die Anbieter demnach künftig in EU-Werke investieren. 60 Prozent davon müssten neue Werke sein, 80 Prozent eine „deutsche kulturelle Prägung“ aufweisen und 70 Prozent von „unabhängigen Filmherstellern“ erstellt werden.

„Wir haben über Parteigrenzen hinweg entschieden, mit dem Filmbooster so viel Geld in die heimische Filmbranche zu geben wie nie zuvor“, sagt Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, der die Regelung maßgeblich vorangetrieben hat. Und meint damit nicht zuletzt die deutlich angehobene Filmförderung des Bundes, der künftig fast 550 Millionen Euro jährlich in Filmproduktionen steckt. „Zugleich nehmen wir die Streaminganbieter und Sender deutlich in die Pflicht, geben ihnen über die Öffnungsklausel aber auch Spielraum.“

Wenn Anbieter mehr als 12 Prozent investieren, sollen sie etwa die Quoten für „deutsche kulturelle Prägung“ nicht mehr erfüllen müssen. Auch andere Verpflichtungen nach dem „Gesetz zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung“ sollen dann wegfallen. Das betrifft etwa zeitliche Auflagen zu Nutzungsrechten nach dem Urheberrecht: Normalerweise dürfen Anbieter, die ein Quotenwerk in Auftrag gegeben haben, die Rechte nur zeitlich begrenzt exklusiv halten. Anbieter, die über 12 Prozent investieren, können die Rechte auch langfristig behalten.