Das Bundeskabinett hat den Entwurf des umstrittenen Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetzes (MedienInvestVG) gebilligt. Damit gibt das Bundesfinanzministerium zusätzliche Fördermittel für Film- und Serienproduktionen von 120 Millionen Euro frei. Insgesamt gibt der Bund so Steuergelder von jährlich 250 Millionen Euro für die Filmproduzenten aus. Zum Ausgleich werden private und öffentlich-rechtliche Medienplattformen gezwungen, in den deutschen Produktionsstandort zu investieren.Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle inländischen und ausländischen Video-on-Demand-Anbieter und Fernsehsender, die in Deutschland eine deutschsprachige Plattform anbieten, acht Prozent des jährlichen Nettoumsatzes für europäische und insbesondere deutsche Produktionen aufwenden. Eine sogenannte Subquote schreibt vor, dass von den acht Prozent mindestens 80 Prozent für europäische Werke eingesetzt werden, die eine deutsche kulturelle Prägung aufweisen, und mindestens 70 Prozent für Werke, die von unabhängigen Filmherstellern stammen.Diese Regelung ist damit verbunden, dass spätestens nach sieben Jahren die Verwertungsrechte wieder an den Produzenten fallen, auch wenn er den Film ohne Eigenmittel produziert hat. Wobei selbst die steuerfinanzierten Mittel des Bundes als Eigenmittel zählen. Von der Quotenregelung kann abgewichen werden, wenn sich der Anbieter zu Investitionen von mindestens zwölf Prozent verpflichtet. Der Kulturstaatsminister rechnet mit Zusatzkosten von etwa einer Million Euro jährlich und bei der Filmförderungsanstalt, die die Koordinierung übernimmt und neue Mitarbeiter einstellt, mit 360.000 Euro. Für die Anmerkungen der Interessengruppen blieb nur eine Woche Zeit, da die CDU/CSU bei ihrem Filmempfang am 29. Mai den Kompromiss als Erfolg feiern will.Von Wolfram Weimers Modell ist keine Rede mehrSieht der Koalitionsvertrag noch ein Steueranreizmodell vor, wie es in mehreren europäischen Ländern existiert, ist davon jetzt keine Rede mehr, da die Mehrheit der Bundesländer mögliche Verluste bei der Körperschaftsteuer nicht hinnehmen wollte. Während Kulturstaatsminister Wolfram Weimer auf eine freiwillige Lösung setzte und auf Zusagen von privaten, öffentlich-rechtlichen Sendern und Streamern von 15 Milliarden Euro verwies, forderte die SPD ultimativ, „umgehend ein Gesetz vorzulegen“, wie es der kulturpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Rabanus, postulierte. Einen maßgeblichen Entwurf verfassten im Dezember 2025, bei einer Hollywoodreise, die filmpolitischen Sprecherinnen der CDU/CSU- und SPD-Fraktion des Bundestages.Es ist kein Wunder, dass die Produktionsallianz, die AG DOK, Producers of Germany und die Deutsche Filmakademie in ihrer gemeinsamen Stellungnahme den Entwurf begrüßen. Die Produzenten haben die Investitionsverpflichtung mit einem gekoppelten Rechterückbehalt über Jahre hinweg gefordert. Sie hoffen, dass „bestehende, strukturelle Missstände beseitigt und die Grundlage für langfristige Wertschöpfung, Innovation und nachhaltige Beschäftigung in der deutschen Film- und Serienwirtschaft geschaffen werden“. Allerdings hätten sie sich gewünscht, dass die Investitionsverpflichtung mindestens 20 Prozent des Nettoumsatzes beträgt. Beim Rechterückbehalt fordern die vier Verbände noch eine Verschärfung. So sollen „nur diejenigen Rechte übertragen werden, die für die konkrete Nutzung auf dem jeweiligen audiovisuellen Mediendienst erforderlich sind, und sämtliche darüber hinausgehenden, insbesondere die wesentlichen Rechte bei dem Produktionsunternehmen verbleiben“.Private und öffentlich-rechtliche Sender und Streamer haben ZweifelEinig wie selten sind sich die privaten, öffentlich-rechtlichen Sender und Streamer in ihrem Zweifel, dass ein Zwang den Filmstandort Deutschland stärkt. Sie haben wegen der „hohen Eingriffsintensität und gleichheitswidrigen Belastungen“ durch das Gesetz europa- und verfassungsrechtliche Bedenken. Der Entwurf verkenne die Notwendigkeit einer wirtschaftlichen Risikoverteilung. Die ARD moniert zudem, dass eine Behörde des Bundes verfassungswidrig den öffentlich-rechtlichen Sendern Vorgaben für Filmproduktionen mache, obwohl der Rundfunk laut Grundgesetz in die Kompetenz der Länder falle. Die Regelungen zum Rechtebehalt seien „unverhältnismäßig und wirtschaftlich unvernünftig“. Die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender haben kein Verständnis dafür, dass der Kulturstaatsminister gesetzlich festlegen will, wer ein „unabhängiger Produzent“ sei. Produzenten, die nicht mehrheitlich gesellschaftsrechtlich mit dem beauftragenden Medienunternehmen verbunden sind, müssten weiterhin als unabhängig gelten, fordern sie.Mit seinem Plan für eine freiwillige Selbstverpflichtung der Sender und Streamer setzte er sich gegen die SPD nicht durch: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer.dpaDer Verband Privater Medien (VAUNET) kritisiert, dass eine Investitionspflicht von acht Prozent über dem europäischen Durchschnitt von vier bis sechs Prozent liege. Eine solche Verpflichtung und „Sprachquote“ verhindere nicht, dass weiterhin im europäischen Ausland gedreht werde. In anderen Ländern habe die EU-Kommission eine zu hohe Sprachquote als bedenklich eingestuft. Die Verknüpfung mit einem Rechterückfall lasse sich zudem nicht aus der EU-Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste herleiten und finde sich in kaum einem anderen europäischen Mitgliedstaat. Die Definition europäischer Werke stehe im Widerspruch zu den Vorgaben der EU-Richtlinie und schade der kulturellen Vielfalt Europas.Motion Picture Association: mehr Bürokratie, weniger ProduktionenAuch die Motion Picture Association (MPA) zweifelt an einer europa- und verfassungsrechtlichen Kohärenz des Gesetzentwurfes. Die Lobbyorganisation acht amerikanischer Anbieter, unter ihnen Amazon und Netflix, weist darauf hin, dass der Vorschlag in die Vertragsfreiheit und die Rechteverteilung eingreife. „Eine Investitionsverpflichtung ist aus unserer Sicht kein geeignetes Mittel, um den Filmstandort nachhaltig wettbewerbsfähig zu machen. Sie ist ein tiefer Eingriff in einen funktionierenden Markt, der sich in den vergangenen Jahren in Deutschland dynamisch entwickelt hat – auch durch internationale Investitionen. Eine gesetzliche Quote verfehlt die reale Marktnachfrage, erhöht die Produktionskosten, produziert neue Bürokratie und kann im schlimmsten Fall sogar zu weniger Produktionen führen“, sagte Christian Sommer, Repräsentant der MPA für Deutschland, Österreich und die Schweiz, der F.A.Z. Grundsätzliche Vorbehalte hat die MPA gegenüber dem geplanten Rechterückbehalt, weil die Kombination aus einer verbindlichen Investitionsverpflichtung und weitreichenden gesetzlichen Rückübertragungsregelungen erheblich in die unternehmerische Freiheit, die Eigentumsrechte, die Vertragsfreiheit und die Programmautonomie eingreife. Die Regelung erschwere wirtschaftlich tragfähige Finanzierungsmodelle erheblich, und Marktteilnehmer seien möglicherweise nicht mehr bereit, Investitionen vorzunehmen.Einen Eingriff in die Programmfreiheit der Sender durch das Gesetz befürchten auch die Bundesländer in ihrer Stellungnahme. Sie regen an, auch Investitionen in die Studioinfrastruktur anzuerkennen. Zudem fordern sie eine „Klarstellung“ der Berechnungsmodifikationen für die öffentlich-rechtlichen Sender und eine Reduzierung des Evaluierungszeitraums auf zwei Jahre.Die nach diesen Stellungnahmen vorgenommenen Änderungen am Referentenentwurf sind minimal und berücksichtigen nicht die grundsätzlichen Vorbehalte der Interessengruppen. In den nächsten Monaten wird sich der Bundestag, unter anderem in einer Anhörung, mit dem Gesetzentwurf befassen. Vom 1. Januar 2027 an soll die neue Investitionsverpflichtung gelten.