Nach dem Urteil gegen Daniela Klette am Mittwoch haben ihre Verteidiger sofort Rechtsmittel eingelegt. Das bestätigte Klettes Anwalt Lukas Theune dem Tagesspiegel. Man habe Revision eingelegt, um prüfen zu lassen, ob das Landgericht die im Prozess eingebrachten Beweise angemessen gewürdigt und womöglich Verfahrensfehler begangen habe.Unserer Auffassung nach waren die Voraussetzungen für ein faires, rechtsstaatliches Verfahren nicht durchgehend gegebenLukas Theune, Strafverteidiger von Daniela KletteDie mutmaßliche Ex-RAF-Frau ist wegen bewaffneter Überfälle zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Verden sprach die 67-Jährige in sechs Fällen wegen besonders schweren Raubes schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre Haft gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Klette raubte laut Anklage mit zwei Komplizen diverse Geldtransporter und Supermärkte überwiegend in Niedersachsen aus, weshalb der Prozess in Verden stattfand. Die beiden flüchtigen Verdächtigen sollen ebenfalls der RAF, die sich 1998 auflöste, angehört haben.„Unserer Auffassung nach waren die Voraussetzungen für ein faires, rechtsstaatliches Verfahren nicht durchgehend gegeben“, sagte Anwalt Theune. „Das Gericht erweckte in seiner mündlichen Urteilsbegründung zudem fast den Eindruck, als habe es bloß nach Aktenlage der Anklage entschieden – also ganz so, als hätte der Prozess nicht wesentliche Behauptungen der Staatsanwaltschaft zumindest infrage gestellt.“Über eine Revision entscheidet der Bundesgerichtshof. Neue Beweise werden dabei nicht hervorgebracht, sondern das vorinstanzliche Verfahren wird auf mögliche Fehler geprüft. Neben Theune vertritt Undine Weyers die Angeklagte. Beide Anwälte betreiben Kanzleien in Berlin.Im Prozess gegen Klette hatten deren Verteidiger beispielsweise, wie berichtet, eine von der Staatsanwaltschaft aufgerufene Gutachterin wegen möglicher Befangenheit abgelehnt. Diese habe die in Fluchtautos entdeckten DNA-Spuren „fehlerhaft“ ausgewertet. In den von ihren Anwälten monierten Gutachten des Kriminaltechnischen Instituts Niedersachsen hieß es zusammengefasst, Klettes genetische Spuren seien in für die Überfälle genutzten Fahrzeugen gefunden worden.Die Verteidigung argumentierte, dass sich die Sachverständige dabei weder mit einer möglichen „Sekundärübertragung“, also einer Übertragung durch Dritte, noch mit dem Alter der Spuren befasst habe. Selbst wenn also Klettes genetische Spur gefunden worden sei, sage das wenig über ihre konkrete Tatbeteiligung aus. So könne die DNA von Dritten übertragen worden sein, mit denen Klette zuvor Umgang hatte. Oder die Partikel gelangten zu einem früheren Zeitpunkt in die Autos, weswegen Klette nicht zur Tatzeit am Tatort gewesen sein muss.Ob Klette vor 30 Jahren der linksextremen RAF angehörte, wird womöglich in einem anderen Prozess geklärt: Der Generalbundesanwalt strengt ein Verfahren wegen Klettes möglicher Rolle bei RAF-Anschlägen auf die Deutsche Bank 1990, die US-Botschaft in Bonn 1991 und ein Gefängnis in Hessen 1993 an.