Die Bundesregierung zahlt jungen Familien über den Bundeshaushalt bisher jährlich rund 7,5 Milliarden Euro Elterngeld aus. Und im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, Leistungsansprüche zu erhöhen. „Wir wollen die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben“, heißt es im Abschnitt Elterngeld. Doch nun kollidiert dies mit der fiskalischen Realität. Die Ausgaben für Verteidigung, Schuldendienst und die Rente steigen so stark, dass andere Spiel­räume schrumpfen – auch für das Elterngeld.Die jüngst vom Bundeskabinett beschlossenen neuen Haushaltseckwerte sehen vor, dass der Etat von Familien- und Bildungsministerin Karin Prien (CDU), derzeit insgesamt 16,7 Milliarden Euro, 2027 und 2028 um jeweils eine halbe Milliarde Euro schrumpft. Und derselbe Regierungsbeschluss gibt auch schon vor, was dies fürs Elterngeld bedeutet: Die Ausgaben dafür sollen, gemessen an der bisherigen Finanzplanung, um 350 Millionen Euro im Jahr 2027 und um 395 Millionen Euro im Jahr 2028 sinken.„Haushaltskonsolidierung ist auch gut für Familien“Allerdings hat die Regierung noch keine konkrete Antwort darauf, was das für die zuvor geplante Reform bedeutet. Ministerin Prien wirbt nun, in Einklang mit dem Haushaltsbeschluss, um Verständnis dafür, dass es mit dem Gesamtvolumen der Leistung abwärtsgehen soll. Sie trage „solidarisch“ mit, was zuvor der Koalitionsausschuss vereinbart habe. „Zu einer verantwortlichen Politik gegenüber Familien und kommenden Generationen gehört auch eine Politik, die den Haushalt konsolidiert“, sagte sie der „Welt“.CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte sich kurz zuvor noch ganz anders eingelassen. Das Elterngeld sei „keine Sozialleistung“, sondern ein „Versprechen an die junge Generation“, hatte er der „Bild“-Zeitung gesagt. Daher: „Finger weg vom Elterngeld“. Und Johannes Winkel, Vorsitzender der Jungen Union, die gegen das erste Rentenpaket gekämpft hatte, warnte im „Spiegel“ davor, den inzwischen begonnenen „Reformprozess an sich ad absurdum“ zu führen durch Kürzungen des Elterngelds.Weniger Bonusmonate oder weniger Berechtigte?Der Koalitionsvertrag formuliert als Hauptreformziel „mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit, insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung“. Als Wege zu mehr „Partnerschaftlichkeit“ nennt er „erhöhte Lohnersatzraten“ und eine „veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate“. Viel Spielraum für Einsparungen bliebe damit nicht.Derzeit kann Elterngeld für mindestens zwölf Monate nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Tritt nicht nur ein Partner zugunsten des Kindes beruflich kürzer, gibt es zwei Monate mehr („Vätermonate“). Gehen beide Eltern in Teilzeit und praktizieren damit eine politisch besonders erwünschte Aufgabenteilung, treten „Bonusmonate“ hinzu. Bisher beträgt das Elterngeld zwischen 300 und 1800 Euro, abhängig vor allem von der Höhe des ausfallenden Lohns.Ein Ansatz für Einsparungen könnte eine Kürzung der Anspruchsdauer sein. Allerdings wies Prien in der „Welt“ auf diesen Zusammenhang hin: Da ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz erst nach dem ersten Lebensjahr bestehe, müsse es bei mindestens zwölf Monaten bleiben. Demnach kämen eher Einschränkungen der „Bonusmonate“ in Betracht.Einen anderen Hebel für Einsparungen hat indes schon die Ampelkoalition in ihrer Etatnot gezogen: Sie senkte die obere Einkommensgrenze für den Zugang zu Elterngeld von 300.000 Euro pro Jahr auf 175.000 Euro ab. Die Zahl der Bezieher ging in der Folge von zuvor 1,8 auf 1,6 Millionen zurück. Eine weitere Senkung auf zum Beispiel 150.000 Euro schlösse wohl sehr viel mehr Eltern aus dem Kreis der Berechtigten aus. Zugleich würde das Elterngeld dann noch stärker von einer Familien- zu einer Sozialleistung.