Das Wort Vertrag kommt von „sich vertragen“. Der Gießener Tennisclub Rot-Weiß und das Gastronomen-Ehepaar Dalkilic haben gemeinsam einen Pachtvertrag für das Lokal im Vereinsheim geschlossen. Aber im Grunde vertragen sie sich nicht. Denn ein wesentlicher Streitpunkt bleibt ungeklärt. Und dieser ist nach Angaben des Hotel- und Gaststättenverbands bisher einmalig in der Bundesrepublik. Die Kernfrage lautet: Muss das Pächter-Ehepaar im Vereinsheim auch Alkohol ausschenken? Der Zwist geht in die dritte Runde. Dabei wäre er von Anfang an vermeidbar gewesen.Klar ist: Im Vereinslokal prallen zwei Welten aufeinander. Die einen wollen im Restaurant – und das ist wichtig – weder herkömmliches Bier noch alkoholhaltige Weine servieren. Von Spirituosen gar nicht zu reden. Alkohol passe nicht zu ihrer ostanatolischen Küche, sagen sie. Der Vereinsvorstand wiederum besteht auf dem Verkauf von Alkohol in seinem Lokal. In der Vergangenheit sei das schließlich auch niemals ein Thema gewesen. Stets hätten die Pächter auch alkoholische Getränke angeboten. Der Vereinsvorstand beruft sich nicht nur vor diesem Hintergrund auf eine Art Gewohnheitsrecht. Schließlich sei der Ausschank von Alkohol in deutschen Sportvereinslokalen üblich. Das ist richtig, nur hilft diese Erkenntnis in diesem Fall nicht weiter.Alkoholausschank sollte im Pachtvertrag klar geregelt werdenDie Pächter selbst trinken nach ihren Angaben als gläubige Muslime keinen Alkohol. Gastronomin Isabell Dalkilic sagt von sich, sie habe auch gar keine Ahnung von alkoholischen Getränken. Dessen ungeachtet sei ihr Glaube von der gastronomischen Linie klar zu trennen. „Wohl kaum“, hört man da schon jene rufen, die sich für den Alkoholausschank starkmachen. Aber solche Äußerungen tragen nicht zur Klärung der Situation bei. Zumal die Aussage von außen nicht anzuzweifeln ist. Wer kann schon in die Köpfe der Pächter schauen?Angesichts der verfahrenen Situation laufen Kompromissvorschläge. Tennisspieler, die unbedingt an Ort und Stelle Alkohol trinken wollten, könnten ihr Bier selbst mitbringen, sie täten das ohnehin, heißt es seitens der Pächter. Ein Automatenaufsteller hat seine Dienste angeboten und somit einen Vorschlag der Pächter aufgegriffen. Wieso nicht dort Bier und Wein verkaufen? Oder in einer Bude vor dem Lokal? Das alles wäre grundsätzlich möglich. Allerdings lösen diese Ideen nicht den Kern des Streits.Andere Vereine und Pächter können aus diesem Zwist einiges lernen. So ist ein Vereinslokal hierzulande nicht einfach eine Gaststätte wie jede andere, es ist ein Ort, um die Mitglieder zu vereinen – und für viele gehört das Anstoßen mit einem Glas Bier oder Wein einfach dazu. Der Ausschank von Alkohol in Vereinsheimen wird fast automatisch vorausgesetzt. Ob das so sein muss, ist eine andere Frage. Für ein „Ja“ finden sich ebenso Argumente wie für ein „Nein“. Solche Diskussionen lassen sich aber leicht abkürzen: indem im Pachtvertrag klipp und klar vermerkt wird, ob Alkohol ausgeschenkt werden muss. Dies haben in Gießen beide Seiten unterlassen und sich einen unnötigen Streit eingehandelt.
Streit um Alkohol in Tennisvereinsheim in Gießen war vermeidbar
Der Streit um den Ausschank von Alkohol in einem Tennisheim in Gießen schwelt weiter. Er wäre vermeidbar gewesen. Verein und Pächter haben vor Abschluss des Pachtvertrags einen grundsätzlichen Fehler begangen.








