PfadnavigationHomePanoramaGießenPächter weigern sich, Alkohol in Tennisclub-Gaststätte auszuschenken – und werden gekündigtStand: 19:02 UhrLesedauer: 3 MinutenIsabell und Bayram Dalkilic bei einer Aktion von Gießener Gastronomen in einem anderen Betrieb (Archivfoto Dezember 2024) Quelle: Christian Lademann/dpaEin Gastronomen-Paar weigert sich, in der frisch gepachteten Gaststätte eines Gießener Tennisclubs Alkohol auszuschenken – der Verein handelt prompt. Die Suche nach einem Kompromiss scheitert. Der Verein kündigt an, notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu ziehen.Gerade erst haben neue Pächter die Vereinsgaststätte des Tennisclubs Rot-Weiß in Gießen bezogen. Nach Renovierungsarbeiten hatte das Paar Bayram und Isabell Dalkilic erst ein paar Tage geöffnet – nun wurden sie vom Verein fristlos gekündigt, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Der Grund: Die neuen Pächter weigern sich, Alkohol in der Vereinsgaststätte auszuschenken.Sie sollen demnach sowohl das Lokal aufgeben als auch die mit angemietete Wohnung räumen. Die Pächter und ihre drei Kinder wären dann obdachlos. „Wir können uns das nicht erklären“, sagte Isabell Dalkilic der Zeitung. In mehreren Gesprächen mit Vereinsvertretern hätten sie erklärt, keinen Alkohol verkaufen zu wollen. Das Gastronomen-Paar wolle bei seinem bewährten Konzept bleiben und ostanatolische Gerichte servieren – zu dieser Küche passe einfach kein Alkohol, anders als beispielsweise bei italienischen Gerichten. Zudem brächten viele Sportler ihre Getränke und teilweise auch Speisen selbst mit. Im Verein würden einige mutmaßen, das „Nein“ zum Alkohol hänge mit dem muslimischen Glauben der neuen Pächter zusammen. Das streiten sie ab. Vielmehr wollten sie einen Ort für Familien schaffen, auch dazu passe der Ausschank von Alkohol einfach nicht.Vereinsvorstand will auf Alkoholausschank bestanden habenDer Vorstand des Tennisclubs hat allerdings in einem mehrstündigen Treffen auf dem Alkoholausschank bestanden: „Wir kennen die Problematik mit Pächtern, die keinen Alkohol servieren wollen.“ Dafür gebe es mehrere Zeugen. Die Dalkilics bestreiten auch nicht, mit dieser Erwartung konfrontiert worden zu sein, hätten aber klargemacht, keinen Alkohol servieren zu wollen. Lesen Sie auchBeide Seiten haben den Pachtvertrag trotzdem unterzeichnet. Der Verein habe sogar die Kosten für eine neue Theke übernommen. Der Vorsitzende des Tennisclubs betont gegenüber der „FAZ“ hingegen, in den Gesprächen keinen Zweifel an der Erwartung der Wahlfreiheit zwischen Alkohol und alkoholfreien Getränken gelassen zu haben. Er beruft sich zudem auf das Gewohnheitsrecht – auch wenn im Pachtvertrag die Pflicht dazu nicht ausdrücklich festgeschrieben ist. In Deutschland sei es üblich, in solchen Lokalen etwa alkoholhaltiges Bier und ebensolchen Wein trinken zu können. Einen Kompromissvorschlag der Pächter, dass in einer Bude vor der Gaststätte Bier und Wein ausgeschenkt werden könnte, lehnt der Verein ebenfalls ab.Tennisverein will notfalls bis zum BGHEin ähnlicher Fall in einem Sportverein ist laut der Regionalleiterin Mittelhessen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands bisher nicht untergekommen. Klar sei, dass immer mehr Menschen auf Alkohol verzichteten, vor allem jüngere. Dies gelte auch für Sportler, wobei viele einen Sieg aber auch gern beim Bier feiern wollten. Zudem habe sich der Geschmack alkoholfreier Biere, Weine und Schaumweine in den vergangenen Jahren stark verbessert. Aus Sicht des Verbands muss der Gast laut „FAZ“ deshalb die Wahl haben, ob er Alkohol trinken wolle oder nicht. Lesen Sie auchEine Chance auf eine gütliche Einigung sieht der Vereinsvorsitzende unterdessen nicht mehr: „Es gibt kein Zurück mehr, das Vertrauensverhältnis ist zerstört.“ Sollten die Pächter das Lokal und die dazugehörige Wohnung nicht räumen, werde es eine Räumungsklage geben. Der Streit könne mangels Präzedenzfalls bis zum Bundesgerichtshof gehen.saha
Gießen: Pächter weigern sich, Alkohol in Tennisclub-Gaststätte auszuschenken – und werden gekündigt - WELT
Ein Gastronomen-Paar weigert sich, in der frisch gepachteten Gaststätte eines Gießener Tennisclubs Alkohol auszuschenken – der Verein handelt prompt. Die Suche nach einem Kompromiss scheitert. Der Verein kündigt an, notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu ziehen.








