Trotz umstrittenem Parteiwechsel von der GLP zur FDP: Isabel Garcia kann definitiv Zürcher Kantonsrätin bleibenDas Bundesgericht weist eine Beschwerde gegen die Wahl von Isabel Garcia letztinstanzlich ab. Es ist ein Schlussstrich unter einen mehrjährigen Rechtsstreit.22.05.2026, 12.00 Uhr3 LeseminutenDie FDP-Kantonsrätin Isabel Garcia an einer Sitzung des Zürcher Kantonsrats Ende Februar 2023.Ennio Leanza / KeystoneIsabel Garcia darf Kantonsrätin bleiben. Das hat das Bundesgericht entschieden. Damit findet ein Rechtsstreit, der mehr als 3 Jahre gedauert hat, ein Ende.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Garcia war im Februar 2023 für die GLP in den Kantonsrat gewählt worden. Nur elf Tage später wechselte sie die Partei – von der GLP zur FDP. Und das just einen Tag nachdem das kantonale Wahlresultat rechtskräftig wurde.Damit löste Garcia Entrüstung aus. Wohl auch, weil durch den Wechsel im Kantonsrat die Mehrheitsverhältnisse kippten. Die sogenannte «Klima-Allianz» aus GLP, Grünen, SP, EVP und AL verlor ihre knappe Mehrheit. Öffentlich wurde Garcia kritisiert und diffamiert. Unbekannte hängten in der Stadt Zürich Schmähplakate auf mit ihrem Gesicht darauf.Die Kritiker von Garcia argumentierten, sie habe die Wählerinnen und Wähler getäuscht, indem sie unter dem Label GLP angetreten sei, obwohl sie den Übertritt zur FDP damals schon geplant habe. Garcia bestritt stets, den Entscheid zum Übertritt schon vor den Wahlen gefällt zu haben.Misstrauensvotum von AL und GrünenDie AL und die Grünen reichten schliesslich ein Misstrauensvotum ein. Doch die Mitglieder des Kantonsrats lehnten dieses deutlich ab. Damit hätte der Fall abgeschlossen sein können. Aber es kam anders.Ein bis dahin unbekannter Jusstudent zog den Fall vors Bundesgericht. Unterstützt wurde die Beschwerde von Politikern von links bis rechts.Am 22. Mai 2024 entschied das Bundesgericht schliesslich überraschend: Fasst ein Mitglied des Parlaments schon vor ihrer Wahl den Entschluss, danach die Partei zu wechseln, dann ist das eine schwerwiegende Täuschung, die mit dem Verlust des Mandats einhergehen muss.Die Entscheidung, ob das bei Garcia der Fall war, übertrug das Bundesgericht dem Verwaltungsgericht. Und dieses Entschied: Es ist nicht gegeben.Doch auch damit war die Geschichte noch nicht abgeschlossen. Denn gegen das Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Und so musste das Bundesgericht sich nun erneut mit dem Fall Garcia auseinandersetzen.Nun hat es abschliessend entschieden. Im Urteil steht: «Bei einer Irreführung der Stimmberechtigten handelt es sich um eine rechtsaufhebende Tatsache. Diese zu beweisen obliegt denjenigen Personen, die ihr Vorhandensein behaupten.»Ein schneller Parteiwechsel nach der Wahl ist demzufolge politisch zwar heikel, aber rechtlich nur dann relevant, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Wechsel bereits vor der Wahl feststand und bewusst verschwiegen wurde. Blosse Indizien oder Vermutungen reichen nicht. Da im Fall Garcia Beweise fehlen, wird die Beschwerde abgelehnt.«Parteiwechsel gehören zur Schweizer Politik»Filippo Leutenegger, der Präsident der FDP des Kantons Zürich, freut sich über den Entscheid des Bundesgerichts. Er sagt: «Parteiwechsel gehören zur Schweizer Politik. Das muss ausgehalten werden.»Der Primat der Personenwahl dürfe nicht angetastet werden. «In der Schweiz werden Persönlichkeiten, nicht Funktionäre gewählt», sagt Leutenegger weiter. Dieser Grundsatz habe sich bewährt und gebe den Politikerinnen und Politikern Spielraum für eigene Entscheidungen – unabhängig von der Parteizugehörigkeit.Und Isabel Garcia sagt: «Es ist eine Genugtuung für mich, dass meine Beweggründe für den Parteiwechsel anerkannt und die gegen mich erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen wurden.»Passend zum Artikel
Bundesgerichtsurteil: Isabel Garcia bleibt trotz umstrittenem Parteiwechsel Kantonsrätin
Das Bundesgericht weist eine Beschwerde gegen die Wahl von Isabel Garcia letztinstanzlich ab. Es ist ein Schlussstrich unter einen mehrjährigen Rechtsstreit.






