Schimmel in der Wohnung sieht nicht nur hässlich aus, sondern kann auch zu einer Vielzahl von schweren, mitunter chronischen Erkrankungen führen. Klettert er Wände hoch oder breitet er sich an Ecken oder Fensterrahmen aus, greifen manche Mieter rasch zu einem aggressiven Mittel, um die schwarzen Flecken zu entfernen. Doch dürfen Mieter überhaupt auf eigene Faust Wandbeläge abwischen und chemische Schimmelentferner einsetzen?
Schimmel in Wohnungen: Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern
Schimmelbefall in der Wohnung müssen Mieter melden. Wer dafür zahlen muss, dass der Schaden behoben wird, hängt von der jeweiligen Ursache ab.







