Insekten haben das Pech, dass ihr Ansehen schnell leidet, wenn sie sich an den falschen Ort begeben. Ist ein Falter in „Rettet die Bienen“-Zeiten im Garten ein willkommener Gast, wird er beim Flug ins Wohnzimmer plötzlich ein Fall für den Kammerjäger. Mäuse, Spinnen, Krabbelkäfer – in der Wohnung sind viele Tiere nicht besonders willkommen.

Nun sind die Sensibilitäten der Menschen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Während manche in Seelenruhe eine Schwarze Witwe über ihre Arme krabbeln lassen, springen andere beim Anblick einer fünf Millimeter kleinen Hausspinne schreiend auf den nächsten Hocker. „Wenn sich mal ein paar Insekten in die Wohnung verirren, ist das noch kein Schädlingsbefall“, sagt Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin beim Verband Haus und Grund Deutschland. Ein Mieter, der innerhalb eines halben Jahres insgesamt 27 Ameisenbesuche protokollierte, blitzte vor dem Amtsgericht daher auch ab (Az. 213 C 548/97). „Ein Ungezieferbefall liegt nur dann vor, wenn es eine Regelmäßigkeit und auch eine größere Anzahl an Tieren gibt“, erklärt Storm. Im Fall der Ameise sei das zum Beispiel eine Ameisenstraße. Auch wenn Mäuse oder Kakerlaken häufig und in größerer Anzahl herumkrabbeln, gilt das nach Auffassung der Amtsgerichte als erheblicher Mangel.