Glamour, Korruption, Geldwäscherei: Der Fall Gulnara Karimowa ist einer der grössten Wirtschaftskrimis der SchweizVor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona findet der Prozess gegen die Tochter des früheren usbekischen Diktators und die Privatbank Lombard Odier statt. Dabei geht es auch um die grosse Frage, wie die Schweiz mit Geldern dubioser Herkunft umgehen soll.22.05.2026, 05.30 Uhr9 LeseminutenGulnara Karimowa zelebrierte ihr Jetset-Leben öffentlich. Hier bei einer Gala 2012 während der Filmfestspiele in Cannes.Pascal Le Segretain / amfAR12 / GettyDieser Tage sollte eigentlich eine Prinzessin vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona stehen. Gulnara Karimowa, die Tochter des verstorbenen usbekischen Diktators Islam Karimow, ist angeklagt, weil sie jahrelang im grossen Stil Gelder über Schweizer Banken gewaschen haben soll.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Fall ist einer der grössten Wirtschaftskrimis der Schweiz. Es geht um angebliche Korruptionsgelder in Milliardenhöhe und um eine traditionsreiche Genfer Privatbank, die dem ganzen Treiben zu lange zugeschaut haben soll.Es geht aber auch um eine grosse Frage – nämlich die, wie die Schweiz mit dubiosen Geldern aus Ländern wie Usbekistan umgehen soll.Kopf einer kriminellen OrganisationIm Gerichtssaal dreht sich alles um ihre Taten. Doch Gulnara Karimowa selbst ist die grosse Abwesende in Bellinzona. Seit zwölf Jahren sitzt sie in ihrer Heimat Usbekistan in Haft. Die Machthaber in Taschkent haben sie für die Verhandlung nicht ausreisen lassen.Lange stand Gulnara Karimowa die Welt weit offen. Die «Prinzessin aus Zentralasien», wie die Medien sie gerne nannten, nahm am WEF in Davos teil, liess sich auf dem roten Teppich an den Filmfestspielen in Cannes ablichten, zelebrierte ihr Luxusleben öffentlich.Fast fünfzehn Jahre ist es her, dass die Schweizer Behörden begonnen haben, im Umkreis von Karimowa zu ermitteln. Nun wirft ihr die Bundesanwaltschaft unter anderem Geldwäscherei und Urkundenfälschung vor. Zudem soll sie der Kopf einer kriminellen Organisation gewesen sein.Diese habe «unzählige Verbrechen in mehreren Ländern, unter anderem der Schweiz, begangen und dabei auch Gewalt angewendet», heisst es in der Anklageschrift. Der Anwalt von Gulnara Karimowa reagierte nicht auf eine Anfrage der NZZ. Während des Prozesses hat er die Vorwürfe gegen sie jedoch zurückgewiesen.Die Ermittler beschlagnahmten in den vergangenen Jahren in der Schweiz rund 780 Millionen Franken, eine Luxusimmobilie am Genfersee, Bargeld und diverse Wertgegenstände. Der Prozess vor dem Bundesstrafgericht läuft seit Ende April. Die Urteilseröffnung ist für Ende Juli angesagt.Karimowa ist nicht die einzige Beschuldigte. Ebenfalls angeklagt sind ein ehemaliger Vermögensverwalter von Lombard Odier sowie die Privatbank selbst. Mehrere hundert Millionen sollen die Mitglieder der Organisation mithilfe des Vermögensverwalters über die Genfer Privatbank gewaschen haben.Der Bank Lombard Odier werfen die Ankläger dagegen gravierende Fehler in der internen Organisation vor. Laut der Anklageschrift soll das Genfer Institut über «einen mangelhaften Prozess bei der Eröffnung von Geschäftsbeziehungen und der Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten verfügt haben». Lombard Odier habe damit die damals geltenden Regeln bei der Geldwäschereibekämpfung nicht eingehalten.Aufstieg und Fall der PrinzessinGulnara Karimowa war eine Prinzessin aus dem Bilderbuch. Sie wollte alles und hielt sich für unantastbar. Die heute 53-Jährige bekleidete politische Posten, war Botschafterin Usbekistans in Spanien, Russland und bei der Uno in Genf. Sie galt als Nachfolgerin ihres Vaters Islam Karimow, der Usbekistan von 1991 bis zu seinem Tod 2016 mit eiserner Hand regierte.Gleichzeitig baute sie sich ein Imperium auf, das weit über Zentralasien hinausreichte. Karimowa gründete ein Modelabel namens Guli, präsentierte ihre Kollektionen in New York und lockte Stars wie den britischen Sänger Sting mit Gagen in Millionenhöhe nach Usbekistan. Sie startete auch selbst eine Karriere als Sängerin. Unter dem Pseudonym «Googoosha» veröffentlichte Karimowa mehrere Songs, unter anderem ein Duett mit dem französischen Schauspieler Gérard Depardieu.Gulnara Karimowa kontrollierte Medienhäuser in Usbekistan, Immobilien in London und Firmen in der Öl- und Gasbranche. Vieles davon basierte auf Korruption und Erpressung, wie sich im Nachhinein herausstellte. Dabei profitierte sie von der absoluten Macht, die ihr Vater über das bitterarme Land in Zentralasien ausübte.Umso unerwarteter ihr Fall: 2012 gab es erste Vorwürfe, wonach sie in Korruption im usbekischen Mobilfunksektor verwickelt sein könnte. Verschiedene Justizbehörden wurden gegen sie aktiv. In der Schweiz rief eine Meldung von Lombard Odier die Strafverfolger auf den Plan.Die Ermittlungen gegen Karimowa verärgerten ihren Vater, sie fiel in Ungnade. Von offizieller Seite gab es zwar nie eine Erklärung dazu. Aber Anfang 2014 verschwand sie nach einem heftigen Streit mit ihrer Mutter und ihrer Schwester komplett von der Bildfläche.Die usbekischen Behörden verurteilten sie in den darauffolgenden Jahren mehrmals zu langen Haftstrafen – der erste Prozess fand 2015 in der Küche des Hauses statt, in dem Gulnara Karimowa ihren Arrest verbüsste. Das erzählte ihre Tochter später in einem Interview. Seit Januar 2025 soll sie laut Medienberichten ihre Strafe in einer Strafkoloniesiedlung bei Taschkent verbüssen, wo weniger strenge Bedingungen herrschen.Gelder von der «Lady» in die Schweiz verschobenEine Meisterklasse in politischer Korruption seien die Machenschaften von Gulnara Karimowa und ihrer Entourage, sagt ein Schweizer Geldwäschereiexperte. Seit Jahren sind die Behörden in mehreren Ländern mit der Aufklärung beschäftigt. In neunzehn Ländern wurde gegen sie ermittelt – neben der Schweiz unter anderem in Schweden, Frankreich, den Niederlanden und den USA.Hinter den Machenschaften soll laut der Schweizer Bundesanwaltschaft das «Office» stehen, eine hoch strukturierte Gruppe von 45 bis 50 Personen mit Gulnara Karimowa an der Spitze. In der Anklageschrift zeichnet die Bundesanwaltschaft das Bild einer straff geführten Organisation mit einer soliden Finanzierung und einem ungeschriebenen Verhaltenskodex.Für die einzelnen Mitglieder und Firmen gab es Decknamen: Gulnara Karimowa war die «Lady», dann gab es das «kleine Mädchen». Eine Bank war der «Storch», die diversen Gesellschaften fungierten intern als «Abfalleimer». Gulnara Karimowa selbst habe innerhalb des «Office» absolute Geheimhaltung verordnet: «Den Mitgliedern war es verboten, sich dafür zu interessieren, wer was macht», heisst es in der Anklageschrift.Das «Office» kontrollierte laut der Anklage weite Teile der usbekischen Wirtschaft. Ins Visier der Behörden geriet sie vor allem wegen verdächtiger Zahlungen in der Telekombranche. Bei der Vergabe von Mobilfunklizenzen in Usbekistan sollen drei Telekomfirmen aus Schweden und Russland zwischen 2007 und 2010 mehrere hundert Millionen Dollar an Firmen gezahlt haben, die Gulnara Karimowa kontrolliert. Anschliessend wurden die Gelder über ein internationales Netz von Firmen verschoben und landeten unter anderem in der Schweiz.Aus der Schweiz flossen die Gelder unter anderem wieder zurück nach Usbekistan. Finanziert wurde etwa ein riesiger Palast im Zentrum von Taschkent, komplett mit Marmorsäulen und einem riesigen Swarovski-Leuchter. Die Gelder kamen von der dubiosen, mittlerweile konkursiten Firma Zeromax aus Zug, die Karimowas Umfeld zugerechnet wird. Um den Zusammenbruch von Zeromax wird heute noch gestritten.Der Palast des Internationalen Forums in Taschkent wurde von einer Firma mit Sitz in der Schweiz finanziert.Vladimir Smirnov / Tass via ImagoBei ihren Geschäften agierte Gulnara Karimowa laut der Bundesanwaltschaft wenig zimperlich. «Sie war nicht die Person, der man Nein sagen konnte», heisst es in der Anklageschrift. Durch ihren privilegierten Zugang zu ihrem Vater, dem früheren Diktator Islam Karimow, habe sie zudem Kontrolle über verschiedene staatliche Organe ausgeübt, wie den Geheimdienst, das Finanzministerium oder die staatliche Telekombehörde. Karimowa habe nicht nur leere Drohungen ausgestossen. Wer sich ihr in den Weg gestellt hat, riskierte laut der Anklage, sein Geschäft zu verlieren und im Gefängnis zu landen.Die Banken schauten dem Treiben lange zuMehrere Banken in der Schweiz machten lange gute Geschäfte mit den Hochrisikokunden aus Zentralasien. In der Anklageschrift sind Konten bei rund dreissig Banken und zahlreiche Schliessfächer aufgelistet, die Karimowa und ihrer Entourage zugeordnet werden.Trotzdem hat die Bundesanwaltschaft nur Lombard Odier angeklagt. Das liegt unter anderem daran, dass andere Banken sich zum Teil mit den Behörden verglichen haben. Im Fall von Lombard Odier spielte der mitangeklagte Vermögensverwalter jedoch eine viel aktivere Rolle. So soll er Gulnara Karimowa und ihre Entourage überhaupt erst zur Genfer Privatbank gebracht haben. Die Bank habe ihn wegen Mängeln bei der Geldwäschereibekämpfung gewähren lassen.Seit 2008 habe der Vermögensverwalter bei Lombard Odier neun verschiedene Konten eröffnet, die alle Firmen aus dem Umkreis des «Office» zuzuordnen seien. Deswegen fordern die Ankläger für ihn vier Jahre Haft. Ihm hätte klar sein müssen, dass die Gelder kriminellen Ursprungs seien. Sein Verteidiger wies die Vorwürfe während des Prozesses zurück. Laut ihm wurde sein Mandant von den Usbeken um Karimowa getäuscht.Intern leuchteten bei Lombard Odier zwar wiederholt Warnlampen auf, wie die Anklageschrift zeigt. So verfügte beispielsweise die erst 25-jährige Assistentin von Gulnara Karimowa ohne schlüssige Erklärung plötzlich über Einkünfte und Vermögenswerte in Millionenhöhe. Zudem fiel intern auf, dass der angeklagte Vermögensverwalter fast ausschliesslich Gelder mit Usbekistan-Verbindungen verwaltete und damit ein Klumpenrisiko für die Privatbank darstellte.Die Konsequenzen gezogen hat Lombard Odier aber erst viel später. 2012 informierte die Bank die Finanzmarktaufsicht (Finma) über eine Geldwäschereimeldung, die sie bei den zuständigen Stellen gemacht hatte. Wegen dieser massiven Organisationsmängel fordern die Ankläger von Lombard Odier im Prozess nun eine Strafzahlung von 4 Millionen Franken. Die Finma zog bereits im Jahr 2014 als Konsequenz Gewinne in der Höhe von 4,8 Millionen Franken bei der Bank ein.Eine Verurteilung wegen Geldwäscherei wäre für die traditionsreiche Genfer Privatbank ein massives Reputationsrisiko. Lombard Odier verweist in einer Stellungnahme aber darauf, dass sich die Privatbank proaktiv bei der Finma gemeldet habe und seit damals mit den Behörden kooperiere. Während des Prozesses forderten ihre Verteidiger einen Freispruch. So habe die Bundesanwaltschaft unter anderem die Organisation der Bank nach Regeln beurteilt, die zur fraglichen Zeit gar nicht gegolten hätten. Zudem sieht sich Lombard Odier als Opfer. Die Usbeken hätten die Bank getäuscht, keine Vorsichtsmassnahmen hätten dies verhindern können. «Die Bank weist diese Vorwürfe entschieden zurück und verteidigt sich im Verfahren mit Nachdruck», schreibt Lombard Odier auf Anfrage der NZZ.Die Bundesanwaltschaft steht unter DruckAus Sicht von Juristen gibt es wenige Fälle, die derart komplex sind wie der Fall der Prinzessin aus Zentralasien. Gulnara Karimowa und ihre Vertrauten hatten ein Netzwerk aus Dutzenden von Briefkastenfirmen und Strohmännern aufgebaut, das von Usbekistan über die Niederlande und Gibraltar bis in die Schweiz reichte.Dementsprechend hoch ist der Druck auf die Ankläger. Im Strafverfahren kam es bereits zu einigen Ungereimtheiten. So reisten unter der Ägide des damaligen Bundesanwalts Michael Lauber Vertreter der Strafverfolgungsbehörden 2018 nach Usbekistan, um Karimowa zu befragen. Für Bundesanwalt Patrick Lamon, der das Verfahren damals führte, hatte die Reise jedoch weitreichende Konsequenzen. Weil es dabei zu informellen Treffen mit der usbekischen Staatsanwaltschaft gekommen war, musste er wegen des Anscheins der Befangenheit in den Ausstand treten.Der Prozess gegen Gulnara Karimowa und Lombard Odier findet im Bundesstrafgericht in Bellinzona statt.Alessandro Crinari / Ti-Press / KeystoneSpäter reiste im Vorfeld des Prozesses, in den Jahren 2025 und 2026, sogar eine Delegation des Bundesstrafgerichts für eine Beweisaufnahme nach Taschkent. Damit sollte garantiert werden, dass der Prozess gegen Gulnara Karimowa in der Schweiz auch ohne ihre Anwesenheit durchgeführt werden kann.Dazu kam es nicht. Kurz nach der Eröffnung des Prozesses in Bellinzona stellte das Bundesstrafgericht das Verfahren gegen Gulnara Karimowa bereits wieder ein. Mit der Begründung, dass sie in der Schweiz erst vor Gericht stehen könnte, wenn die Vorwürfe gegen sie verjährt wären.Zusätzlich liess das Gericht frühere Urteile aus Usbekistan gegen Karimowa aus den Akten streichen. Die Richter in Bellinzona zweifeln daran, dass die Verfahren gegen sie fair und menschenrechtskonform abgelaufen sind. Gegen die Einstellung des Verfahrens hat die Bundesanwaltschaft allerdings bereits Rekurs eingelegt.Die Bundesanwälte müssen nun zeigen, dass sie ein derart umfangreiches Wirtschaftsverfahren zu Ende bringen können. Dabei dürfte sich laut Prozessbeobachtern vieles um die Frage der blockierten Gelder drehen. Rund 780 Millionen Franken aus Usbekistan haben die Schweizer Behörden beschlagnahmt – so viel wie in keinem anderen Land.Was passiert mit den Millionen?Stellt sich vor Gericht heraus, dass die Gelder aus illegalen Quellen stammen, will die Schweiz sie nach Usbekistan retournieren. Das hat der Bundesrat 2018 in einem Grundsatzentscheid beschlossen. Bei den Geldern aus Usbekistan handelt es sich um den bislang grössten Fall in der Schweiz im sogenannten Asset-Recovery, der Retournierung von illegal erworbenen Potentatengeldern – vorausgesetzt, sie versickern nicht erneut in korrupten Kanälen in Zentralasien.Um das zu verhindern, unterzeichnete Bern 2022 ein Restitutionsabkommen mit der Regierung in Taschkent. Dieses sieht vor, dass Gelder, die nach einem Gerichtsbeschluss definitiv eingezogen worden sind, über einen Treuhandfonds der Uno in Sozialprojekte in dem Land investiert werden sollen. Bereits gestartet wurden ein Projekt zur Modernisierung der Geburtsstationen in Usbekistan sowie Projekte im Bildungsbereich. Der Fonds steht auch anderen Staaten offen, in denen Karimowa Gelder versteckt hat. Allerdings beteiligt sich noch kein anderes Land an dieser Form der Asset-Recovery.Direkt in den Fonds geflossen sind bislang 90 Millionen Franken. Zur Verfügung stehen insgesamt 313 Millionen, die definitiv eingezogen worden sind. Ob die Schweiz weitere Gelder nach Usbekistan zurückgeben kann, hängt auch vom Urteil des Bundesstrafgerichts ab. Scheitert die Anklage, wird die Beschlagnahmung der Vermögenswerte wieder aufgehoben.Für die Schweiz wäre dies auch eine herbe politische Niederlage. Die Karimowa-Gelder sind nicht die einzigen Potentatengelder, die in der Schweiz liegen. Die Rückgabe der Vermögenswerte nach Usbekistan ist auch ein Präzedenzfall dafür, wie die Schweiz illegal erworbene Gelder künftig wieder loswird.Die Verteidigung von Gulnara Karimowa setzt sich schon seit langem dafür ein, dass sie ihr in der Schweiz blockiertes Vermögen zurückerhält. Die Gelder wären für sie aber wohl kaum mehr von Nutzen, etwa um sie gegen ihre Freiheit zu tauschen. Das usbekische Regime dürfte sie nicht so rasch aus der Haft entlassen. Zu gross ist immer noch die Angst davor, was die Prinzessin auch über die gegenwärtigen Machthaber alles wissen könnte.Passend zum Artikel
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