Ein jahrelanger Rechtsstreit über Religionszugehörigkeit als Einstellungskriterium ist beigelegt. Das Bundesarbeitsgericht erkannte keine Benachteiligung der Betroffenen.
Quelle: DIE ZEIT,
dpa,
epd,
man
Ein jahrelanger Rechtsstreit über Religionszugehörigkeit als Einstellungskriterium ist beigelegt. Das Bundesarbeitsgericht erkannte keine Benachteiligung der Betroffenen.
Ein jahrelanger Rechtsstreit über Religionszugehörigkeit als Einstellungskriterium ist beigelegt. Das Bundesarbeitsgericht erkannte keine Benachteiligung der Betroffenen.
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