Quelle: dpa Thüringen

Aktualisiert am 21. Mai 2026, 14:58 Uhr

Vera Egenberger (links) hatte sich als konfessionslose Person 2012 auf eine Stelle bei der Diakonie beworben, wurde bei der Auswahl aber nicht berücksichtigt – das war die Ausgangslage für den seit Jahren dauernden juristischen Streit.

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Das Bundesarbeitsgericht hat im seit Jahren andauernden Streit um die erfolglose Bewerbung einer konfessionslosen Frau bei einem kirchlichen Arbeitgeber der Kirchenseite den Rücken gestärkt. Die Frau hatte geklagt und Entschädigung gefordert, weil sie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurde und sich aus religiösen Gründen benachteiligt sah.