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Das Bundesverfassungsgericht hat das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und der Diakonie gestärkt. Verlangen religiöse Arbeitgeber für eine ausgeschriebene Stelle eine Kirchenmitgliedschaft, steht deshalb übergangenen konfessionslosen Bewerbern nicht ohne Weiteres eine Diskriminierungsentschädigung zu, gaben die Karlsruher Richter in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung bekannt.
Die Richter verhandelten im Rechtsstreit zwischen der konfessionslosen Sozialpädagogin Vera Egenberger und der evangelischen Diakonie. Die aus der Kirche ausgetretene Frau hatte sich 2012 um eine Referentenstelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung beworben – ohne Erfolg. In der Ablehnung des evangelischen Wohlfahrtsverbands sah die konfessionslose Bewerberin eine Diskriminierung aus religiösen Gründen und klagte auf Entschädigung. Egenbergers Fall beschäftigt seit mehr als einem Jahrzehnt Arbeitsgerichte und oberste Gerichte.






