In der aktuellen Spardebatte zur Pflegereform werden Verteilungsfragen innerhalb der Mittelschichten neu verhandelt. Das birgt Sprengstoff.
G erechtigkeitsfragen wie diese finden sich in diversen Sozialstaatsdebatten. In diesem Fall betrifft sie die kommende Pflegereform und die Frage lautet: Wie viel Geld aus Vermögen oder Immobilienbesitz soll man aus dem eigenen Einkommen zahlen müssen, wenn man zum Pflegefall wird und deswegen stationär ins Heim muss? Ist es fair, wenn die Immobilie verkauft werden muss und dann nicht mehr an die Erb:innen weitergegeben werden kann? Oder muss die Versichertengemeinschaft, müssen die Steuerzahler:innen die Vermögen und den Status der Familien in den Mittelschichten schützen?
Man nehme das Beispiel der gebrechlichen alten Dame, 81, dement mit fortschreitender Tendenz, Pflegegrad 3. Sie lebt in Baden-Württemberg, wohnt seit 14 Monaten im Heim, die Rente reicht nicht aus, den Eigenbeitrag von monatlich 3.190 Euro zu stemmen. Also verkauft sie das Häuschen. Bleibt sie einige Jahre im Pflegeheim, wird die Tochter, prekär lebende Kunstschaffende, erheblich weniger erben als erwartet, denn wahrscheinlich gingen mehr als 100.000 Euro aus dem Hausverkauf für die Finanzierung der Pflege der alten Dame drauf.















