Quelle: dpa Bayern
20. Mai 2026, 13:32 Uhr
Mitarbeiter des städtischen Augsburger Bestattungsdienstes haben zu Recht übertarifliche Zulagen für ihre Arbeit erhalten, wie nun zwei Gerichte unabhängig voneinander feststellten. (Symbolbild)
© Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Durch ihren Bestattungsdienst hat die Stadt Augsburg derzeit erheblichen juristischen Ärger wegen Zulagen an die Mitarbeiter beispielsweise für das Bergen von Unglücksleichen. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hatte 2018 moniert, dass die Stadt unberechtigt Zuschläge an die Beschäftigten auszahle. In der Folge kam es zu Strafverfahren gegen mehrere Mitarbeiter sowie Gehaltsrückforderungen. Die Gerichte haben nun aber festgestellt, dass weder Straftaten vorlagen noch Geld zurückgezahlt werden muss.






