Quelle: dpa Hessen
1. Juni 2026, 15:30 Uhr
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage einer Frau abgewiesen, die nach ihrem Umzug die Urne mit der Asche ihres verstorbenen Mannes an ihren neuen Wohnort umbetten lassen wollte.
© Sascha Ditscher/dpa
Im Streit um die Umbettung einer Urne ist eine Frau vor dem Verwaltungsgericht Gießen gegen die Gemeinde Wölfersheim (Wetteraukreis) unterlegen. Nach ihrem Umzug von Wölfersheim nach Schöffengrund im Lahn-Dill-Kreis hatte die Frau im Jahr 2023 die Umbettung der verrottbaren Urne mit der Asche ihres 2021 verstorbenen Ehemannes in das Gebiet ihres neuen Wohnortes beantragt. Dies hatte die Gemeinde Wölfersheim jedoch abgelehnt, da aus ihrer Sicht die dafür erforderlichen Gründe nicht vorlagen.






