10-Millionen-Schweiz: warum Asylsuchende an der Grenze bald bessere Chancen haben könnten als FachkräfteDer Asylbereich ist der Hebel, um eine Mehrheit für eine restriktivere Zuwanderungspolitik zu gewinnen. Bei einer Annahme der SVP-Initiative wird die Vermischung mit der Arbeitsmigration riskant.19.05.2026, 05.31 Uhr6 LeseminutenGrenzwächter am Bahnhof in Chiasso: Es ist offen, wie stark die Schweiz den Druck auf das Asylsystem mit der 10-Millionen-Initiative vermindern kann.Pablo Gianinazzi / Ti-Press / KeystoneOktober 2033: Nachdem die Kämpfe in der Ukraine elf Jahre nach Kriegsbeginn den Grossteil des Landes erfasst haben und russische Truppen nun sogar ins polnische Grenzland vorstossen, sind erneut Hunderttausende Menschen auf der Flucht. In Europas Hauptstädten wächst die Angst, der Krieg könne die liberale Ordnung in vielen Ländern endgültig erschüttern. Hektisch verteilen die EU-Staaten Schutzsuchende nach Quoten. An den Grenzen treffen täglich neue Flüchtlinge aus den osteuropäischen Ländern ein. Dabei müsste die Schweiz gemäss Verfassung ihre Zuwanderung drastisch begrenzen, nachdem 2032 die Schwelle von 9,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern überschritten wurde.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Bundesrat befindet sich in einem fast ausweglosen Dilemma. Zwar hatte die Schweiz den Schutzstatus S nach der knapp angenommenen Initiative gegen die 10-Millionen-Schweiz stark eingeschränkt. Doch die europäischen Regierungen machen Bern unmissverständlich klar, dass sich das Land in dieser Notlage seiner Verantwortung nicht entziehen kann. Nimmt der Bundesrat Schutzsuchende auf, muss er allerdings die Zuwanderung an anderer Stelle einschränken – etwa bei den dringend gesuchten Arbeitskräften. Das wäre für den Standort nur schwer zu verkraften.Ein kampagnentechnisches MeisterstückSolche fiktiven, aber keineswegs unrealistischen Szenarien zeigen ein Hauptproblem der SVP-Initiative gegen die 10-Millionen-Schweiz: Sie vermischt zwei unterschiedliche Bereiche der Migration, die sich nach völlig ungleichen Gesetzmässigkeiten entwickeln und die ganz anderen Regeln unterworfen sind. Die Folge: Die Asyl- und die Arbeitsmigration würden ab sofort in einem direkten Konkurrenzverhältnis stehen. Da die Obergrenze von 10 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern nach der Annahme zum bestimmenden Element der schweizerischen Migrationspolitik würde, lässt sich dies nicht vermeiden.Diese Vermischung ist durchaus beabsichtigt. Zahlenmässig fällt der Asylbereich zwar kaum ins Gewicht, er macht weniger als ein Zehntel der ausländischen Wohnbevölkerung aus. Doch die Initiantinnen und Initianten wissen, dass die Asylsuchenden für die Schweiz eine Belastung sind und starke Abwehrreflexe auslösen. Viele Gemeinden stossen seit Jahren an finanzielle und organisatorische Grenzen, die Integration gelingt nur teilweise, die Kriminalität ist in gewissen Gruppen hoch.Im Abstimmungskampf werden diese Probleme auffällig häufig in den Vordergrund gerückt. Der Asylbereich ist der Hebel, um für eine Zuwanderungspolitik zu mobilisieren, die stark auf den Wirtschaftsstandort abzielt. Eine Initiative mit einer solchen Stossrichtung wäre für sich alleine kaum mehrheitsfähig. Es ist ein kampagnentechnisches Meisterstück, das allerdings im Fall einer Annahme der SVP-Initiative weitreichende Folgen hätte. Innenpolitisch würde der Asylbereich nach einem Ja noch stärker unter Druck geraten. Im Extremfall müsste gar das Asylrecht in seiner heutigen Ausgestaltung zurückgebaut werden.Eine administrative SackgasseViele der damit verbundenen Erwartungen dürften sich aber dennoch nicht erfüllen: Denn erstens lässt sich die Zahl der Asylsuchenden naturgemäss nur begrenzt steuern. Faktoren wie die Situation in den Herkunftsstaaten oder Fluchtrouten haben oft grössere Auswirkungen als die Gesetze in den Zielländern. Zweitens werden die Rechte von Asylsuchenden durch zahlreiche, teilweise zwingende Normen des Völkerrechts und der Bundesverfassung geschützt. Und drittens sind die europäischen Staaten bei der Bewältigung irregulärer Migration auf Zusammenarbeit angewiesen. Das erweitert die Möglichkeiten, aussenpolitisch Druck auf die Schweiz auszuüben.Die Übergangsbestimmungen der Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» schreiben vor, dass der Bund «insbesondere im Asylbereich» Massnahmen treffen muss, wenn die ständige Wohnbevölkerung 9,5 Millionen Menschen überschreitet. Gemäss Prognosen dürfte dies in etwa fünf Jahren der Fall sein. Dann dürfen vorläufig Aufgenommene keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung und kein sonstiges Bleiberecht mehr erhalten. Das schreibt die Initiative ausdrücklich so vor. Eine solche Verschärfung des Asylrechts hätte wohl eine gewisse Abschreckungswirkung, so dass ein Teil der Asylsuchenden auf andere Länder ausweichen würde. Doch dieser Effekt wäre begrenzt, weil die Schweiz weiterhin an das Völkerrecht gebunden wäre.Viele Flüchtlinge aus Kriegsländern oder Unrechtsregimen wie Afghanistan, dem Sudan oder Syrien könnten wegen des Non-Refoulement-Verbots auch in Zukunft nicht ausgeschafft werden. In anderen Fällen wären Rückführungen aus praktischen Gründen kaum durchführbar, beispielsweise weil die Herkunftsstaaten wie im Fall von Eritrea nicht kooperieren. Ein Teil der Asylsuchenden würde deshalb in der Schweiz bleiben – Menschen, die das Land nicht verlassen könnten, aber keine Chance auf Integration oder Arbeit hätten. Die Initiative würde so in eine administrative Sackgasse führen: Zur ständigen Wohnbevölkerung würden die Menschen nicht mehr gehören, aber sie wären weiterhin im Land.Ein Trumpf der Schweiz würde wegfallenNoch komplizierter wird es bei der irregulären Migration: Hinter solchen Einreisen ohne Visum steht meist kein Schutzbedarf, sondern der Wunsch nach einem besseren Leben. Das klassische Beispiel sind Asylsuchende aus Marokko oder Algerien, die schon heute zu 98 Prozent kein Bleiberecht erhalten. Auch die Sekundärmigration fällt darunter, also Fälle, bei denen nach und nach Asylgesuche in mehreren Ländern gestellt werden. In solchen Konstellationen ist die Rückführung rechtlich schon heute möglich. Die Initiative ändert also wenig, löst allerdings die Probleme nicht: Rückführungen bleiben aufwendig, und oft tauchen die Personen einfach unter.Die Lage könnte sich sogar verschlechtern. Dies, falls der Bund das Abkommen über die Personenfreizügigkeit kündigen müsste, wie es die Initiative im äussersten Fall vorsieht. Die Schweiz müsste damit rechnen, von der EU auch vom sogenannten Dublin-Abkommen ausgeschlossen zu werden, das die Zuständigkeit bei Asylverfahren in Europa regelt. Heute profitiert die Schweiz von diesem Abkommen: Pro Asylbewerber, den die Schweiz aufgrund der Dublin-Regeln übernehmen muss, kann sie zwei bis drei Personen ins Ausland überstellen.Im Falle einer Kündigung des Dublin-Abkommens könnte der Bund keine Asylsuchenden mehr in andere europäische Staaten zurückführen, die dort bereits registriert wären. Die Schweiz wäre wahrscheinlich das einzige Land in Europa, in dem ein zweites Asylgesuch gestellt werden könnte, ohne dass mit einer Rückschaffung in einen Dublin-Staat gerechnet werden müsste. Deshalb könnten paradoxerweise sogar mehr Personen ein Asylgesuch stellen.Ob es dazu kommt, ist unklar. Erstens, weil nicht ganz sicher ist, ob und wie schnell die EU das Dublin-Abkommen tatsächlich kündigt. Und zweitens, weil eine schärfere Asylpolitik auch abschreckende Wirkung erzeugen könnte. Doch genau das ist das Fatale: Die Initiative gibt vor, die Migration präziser und vorhersehbarer steuern zu können, doch im Asylbereich wäre das Gegenteil der Fall.Biotechnologin bleibt draussen, Flüchtling wird eingelassenDie Initiative verlangt ausserdem Einschnitte beim Familiennachzug. Anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S können heute unter bestimmten Voraussetzungen Ehepartner und minderjährige Kinder ins Land bringen. Die Initiative will dieses Recht bei Erreichen von 9,5 Millionen Einwohnern einschränken oder fast ganz verunmöglichen.Die Politik müsste dafür die Bundesverfassung, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die Kinderrechtskonvention sowie die Praxis des Bundesgerichtes übergehen und ein Seilziehen mit der Justiz mit offenem Ausgang in Kauf nehmen. Ausserdem wirkt die Familienzusammenführung tendenziell stabilisierend. Betroffen wären also Personen, bei denen die Aussichten auf Integration und auf ein geregeltes Einkommen besser sind. Das ist ein hoher Preis gemessen an den knapp 20 000 Personen, die seit dem Jahr 2000 im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz gekommen sind.Es ist deshalb offen, ob und wie stark die Schweiz den Druck auf das Asylsystem mit der 10-Millionen-Initiative vermindern kann. Da das Asylproblem Europa als Ganzes betrifft, hängt dies auch von der Entwicklung in den umliegenden Ländern ab. Verschärfen auch diese ihr Asylrecht, relativiert dies den Abschreckungseffekt der Schweiz. Und geht es hart auf hart, hätten verfolgte Personen sogar die besseren Karten als Fachkräfte: Wenn 9 999 999 Menschen im Land leben und an der Grenze gleichzeitig ein Folteropfer aus Iran sowie eine kanadische Biotechnologin für Zell- und Gentherapie auftauchen, bleibt die Spezialistin wegen der starren Obergrenze draussen. Das Folteropfer muss wegen des Völkerrechts eingelassen werden.Solche Überlegungen zwingen den Bundesrat im fiktiven Beispiel nach dem Angriff der Russen auf Polen und der dadurch ausgelösten Flüchtlingswelle im 2033 zu einer politischen Gratwanderung: Er erklärt sich bereit, in einer einmaligen Aktion innert eines Jahres 8000 Flüchtlinge für höchstens 50 Wochen aufzunehmen. Er nutzt aus, dass sie erst nach 12 Monaten zur Wohnbevölkerung gerechnet werden. Dass danach alle die Schweiz wieder verlassen, kann er allerdings nicht garantieren.Weil die Wirtschaft dennoch Planungssicherheit für die Rekrutierung von Arbeitskräften braucht, reduziert der Bundesrat vorsorglich die neu eingeführten Kontingente in den Bereichen Gastronomie, Landwirtschaft und verarbeitendes Gewerbe während dreier Jahre um je 2500 Personen. Das Vorgehen stösst auf massiven Protest von allen Seiten – doch wenigstens wird die 10-Millionen-Obergrenze einigermassen eingehalten.Passend zum Artikel