GastkommentarSimon Lüchinger und Mark SchelkerWider die Regulierungsflut – Ursachen- statt SymptombekämpfungDas obligatorische Gesetzesreferendum sowie mehrfache parlamentarische Lesungen von Gesetzen mindern den Einfluss von Partikularinteressen. Das Erstgenannte verlangt eine breite Bevölkerungsmehrheit, das Zweitgenannte stabile Parlamentsmehrheiten.18.05.2026, 05.15 Uhr3 LeseminutenWenn an Gesetzgebungen herumgewerkelt wird, treffen verschiedenste Interessen aufeinander.Alessandro della Bella / KeystoneWeitherum wird die «steigende Flut von Paragrafen» beklagt. Das damit verbundene «wachsende Unbehagen über die eidgenössische Rechtsetzungseuphorie ist in den letzten Jahren verschiedentlich auch in parlamentarische Vorstösse umgesetzt worden».Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Vorschläge zur Eindämmung der Regulierungsflut reichen von Regulierungsbudgets über Verfallsdaten für Gesetze und One-in-one-out-Regeln bis hin zu vermehrten Regulierungsfolgenabschätzungen. Diese Diskussionen kulminierten auf eidgenössischer Ebene zuletzt in der Verabschiedung des Unternehmensentlastungsgesetzes.Die Initiativen sind zwar wichtig und richtig, vor allzu grossen Erwartungen in Bezug auf die Wirksamkeit solcher Massnahmen sollten wir uns allerdings hüten. Weder die Bedenken über die wachsende Gesetzgebungsaktivität noch die genannten Vorschläge sind neu. So stammen die eingangs zitierten Passagen aus Ausgaben der NZZ aus den Jahren 1950 und 1975. Viele Massnahmen zielen auf die Symptome ab, statt die Ursachen zu beheben.Regulierung von PartikularinteressenEine Ursache kann ein zunehmender Regulierungsbedarf aufgrund immer neuer wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Herausforderungen sein. Eine andere, problematischere Ursache dürfte die Bedienung von Partikularinteressen im politischen Prozess sein. Politikerinnen und Politiker sind fortwährend mit unzähligen Anliegen von ihnen nahestehenden Interessengruppen konfrontiert. Es ist natürlich, dass sie diese in den politischen Prozess einbringen und vertreten. Dank gegenseitiger Unterstützung in fragilen Koalitionen gelingt es ihnen immer wieder, auch enge Interessengruppenanliegen in Gesetze zu giessen.Beide Ursachen führen zu regulatorischer Aktivität im politischen Prozess. Die grosse Herausforderung ist, Regulierung von Spezialinteressen zu vermeiden, ohne die notwendigen und fruchtbaren regulatorischen Anpassungen zu verhindern. Hier ist der politische Entscheidungsprozess zentral: Politische Institutionen, die breite und stabile Mehrheiten erfordern, schmälern selektiv die Erfolgsaussichten enger Spezialinteressen und der damit verbundenen unerwünschten Regulierungsaktivität.Einige Schweizer Kantone kennen zwei Institutionen, die genau dies leisten: das obligatorische Gesetzesreferendum und mehrfache parlamentarische Lesungen von Gesetzen. Das obligatorische Gesetzesreferendum erfordert die Zustimmung einer breiten Bevölkerungsmehrheit. Die Pflicht zur mehrfachen parlamentarischen Behandlung von Gesetzen an verschiedenen Tagen erfordert stabile Parlamentsmehrheiten.Messbare EffekteGemäss unserer Forschung zur Regulierungsaktivität in den Kantonen sind diese beiden Institutionen tatsächlich wirksam: Schafft ein Kanton das obligatorische Gesetzesreferendum ab, so steigt die Zahl jährlich geänderter Gesetzeserlasse um durchschnittlich rund 50 Prozent. Das Erfordernis, dass Gesetzesänderungen vom Parlament an mindestens zwei unterschiedlichen Tagen debattiert werden müssen, dämpft die Gesetzgebungsaktivität ebenfalls, auch wenn die Evidenz hier weniger gut gesichert ist.Die Einführung oder die Abschaffung dieses Erfordernisses verändert die Zahl jährlich geänderter Erlasse durchschnittlich um etwas unter 10 Prozent. Wie sind diese Effekte zu interpretieren? Die Zunahme der Gesetzgebungsaktivität infolge der Abschaffung des obligatorischen Gesetzesreferendums konzentriert sich wesentlich auf zwei Rechtsgebiete, in denen der Einfluss wirtschaftlicher Spezialinteressen gross sein dürfte. Es sind die Rechtsgebiete, in denen der Staat sich selbst oder die Finanzen, Steuern und öffentlichen Unternehmen reguliert.In anderen Rechtsgebieten, in denen der Einfluss wirtschaftlicher Spezialinteressen weniger offensichtlich ist oder die Kantone keine zentrale Rolle spielen, finden wir keine dauerhaften Veränderungen. Dem obligatorischen Gesetzesreferendum scheint es demnach zu gelingen, Spezialinteressenregulierung zurückzubinden, ohne notwendige Anpassungen zu verhindern.Führen die Einschränkungen bei der Gesetzgebung vielleicht einfach dazu, dass die Politik mehr auf Verordnungsebene regelt, Gesetze seltener, dafür aber umfangreicher anpasst oder auf die Finanzpolitik ausweicht? Wir finden keine derartigen Verlagerungseffekte. Es ist somit davon auszugehen, dass sich die Auseinandersetzung mit den grundlegenden politischen Entscheidungsregeln zur Behebung der Ursachen der Regulierungsflut eher lohnt als weiterer Aktivismus bei der Symptombekämpfung.Simon Lüchinger und Mark Schelker sind Professoren für Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Luzern und Freiburg i. Ü. Die detaillierte Studie wird im «Journal of Law and Economics», 70(3), erscheinen.Passend zum Artikel
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