Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Klage gegen Deutsche Glasfaser und Deutsche Giganetz eingereicht, weil beide Firmen sich in ihren Verträgen vorbehalten, die Übertragungstechnologie ohne Zustimmung der Kundinnen und Kunden ändern zu können. Gerade bei Glasfaseranbietern wie diesen sei die Übertragungstechnik als vereinbarte Leistung aber relevant und dürfe nicht einseitig geändert werden können, erklärt die größte deutsche Verbraucherschutzorganisation. Bei Deutsche Glasfaser bemängelt die zudem, dass in Verträgen eine „übermäßige Inanspruchnahme der Infrastruktur“ untersagt wird, ohne dass das konkretisiert wird. Bei Deutsche Giganetz wird ein „nahezu uferloses, einseitiges Kündigungsrecht“ kritisiert.

Immer wieder Kritik an Glasfaserverträgen

In der Bekanntmachung der beiden Klagen führt die Verbraucherzentrale NRW noch aus, dass sie weiterhin mit zahlreichen Beschwerden über Glasfaserverträge konfrontiert sei. Menschen würden sich über Haustürgeschäfte und Drückerkolonnen beklagen, „die mit der Abschaltung der alten Kupferkabel Druck ausüben und Verträge ohne Bedenkzeit aufdrängen wollen“. Selbst wer Interesse am Wechsel auf die Übertragungstechnik habe, habe aber ein Interesse am Vergleich verschiedener Angebote. Die Gestaltung der Glasfaserverträge begleite man seit Jahren kritisch. Die Organisation verweist auch darauf, dass sie – gegen Deutsche Giganetz – erstritten hat, dass die zweijährige Maximallaufzeit bei Glasfaserverträgen ab Vertragsschluss und nicht erst ab Belieferungsstart gilt (Az. III ZR 8/25).