Um die Neuauflage dieses sehr speziellen Gerichtsverfahrens in seiner ganzen Dimension zu erfassen, muss man unbedingt noch einmal zurückspulen: Erster Anlauf, Landgericht Regensburg, Juli 2019. Joachim Wolbergs marschiert aus dem Saal, tritt mit rotem Kopf vor die Kameras. Gerade hat ihn das Gericht schuldig gesprochen, aber nicht bestraft.
„Er steht vor den Trümmern seines Lebens“, sagte die Richterin, ein solcher Mann brauche keine Strafe mehr. Und überhaupt, es sei „zu hoch gegriffen“, von einer Korruptionsaffäre zu sprechen. Na also, „alles Unsinn“, blafft Wolbergs die Journalisten an. Später wird er von einem „faktischen Freispruch“ sprechen.
Und damit zurück ins Jetzt. Landgericht München I, Mai 2026. Wieder hat ein Gericht diesen Mann schuldig gesprochen, wieder marschiert Wolbergs aus dem Saal, dann aus dem Gebäude, diesmal vorbei an den Kameras. Ob er etwas sagen wolle, fragt jemand. „Vielleicht nächste Woche“, sagt der frühere Regensburger Oberbürgermeister. Und geht.
Diesmal hat Wolbergs, 55, eine Strafe bekommen, anders als im ersten Prozess am Regensburger Landgericht, dessen Urteil der Bundesgerichtshof (BGH) Ende 2021 als zu milde bezeichnete, teils aufhob und den Fall zurück ans Landgericht verwies, diesmal nach München. Dort geht ein Raunen durch die Zuschauerreihen, als Stephan Necknig am Mittwoch die Strafe verliest: zweieinhalb Jahre Haft.








