Der ehemalige Steueranwalt und Cum-Ex-Drahtzieher Hanno Berger

Der ehemalige Steueranwalt und Cum-Ex-Drahtzieher Hanno Berger ist zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Bonn hat so mehrere Verurteilungen wegen schwerer Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe zusammengefasst. Zunächst hat der WDR darüber berichtet.

Der 75-Jährige war bereits in getrennten Verfahren vom Landgericht Bonn sowie vom Landgericht Wiesbaden schuldig gesprochen worden. In Bonn erhielt er 2022 wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Das Wiesbadener Gericht verurteilte ihn später zu weiteren acht Jahren und drei Monaten Haft. Beide Strafen wurden nun zu einer Gesamtstrafe von zehn Jahren zusammengeführt. Berger sitzt seit 2022 in Haft.

Cum-Ex-Geschäfte gelten als einer der größten Steuerskandale der Bundesrepublik. Dabei ließen sich Banken und Investoren Kapitalertragsteuern auf Dividenden mehrfach erstatten, obwohl diese nur einmal oder gar nicht gezahlt worden waren.