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Wechselt ein WEG-Verwalter zum Jahresende, muss sein Nachfolger die Abrechnung des Vorjahres erstellen. Der neue Verwalter ist von Neujahr an zuständig.
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Wechselt ein WEG-Verwalter zum Jahresende, muss sein Nachfolger die Abrechnung des Vorjahres erstellen. Der neue Verwalter ist von Neujahr an zuständig.

Die Aufteilung der Abrechnung ist in der Eigentümergemeinschaft heikel. Wenn die Verwaltung einen falschen Schlüssel benutzt,…

Ein WEG-Verwalter darf Geld der Gemeinschaft nicht ohne Beschluss auf das eigene Konto verschieben. Eine Verwalterin muss nun…

Mit dem Jahreswechsel ändert sich so einiges bei den Abzügen vom Lohn. Wer zahlt mehr? Wer zahlt weniger?

Ein Verwalter gilt erst dann als zertifiziert, wenn das auch für die Mitarbeiter zutrifft. In einem Fall hatten ungeprüfte…

Der Bundesgerichtshof untersagt Wohnungseigentümern, Hausgeld als Druckmittel einzubehalten. Die laufenden Vorschüsse…

Der Koalitionsausschuss findet noch keine Lösung zur Reform des Heizungsgesetzes. Sie soll im nächsten Jahr kommen. Es dürfte…