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Wechselt ein WEG-Verwalter zum Jahresende, muss sein Nachfolger die Abrechnung des Vorjahres erstellen. Der neue Verwalter ist von Neujahr an zuständig.
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Wechselt ein WEG-Verwalter zum Jahresende, muss sein Nachfolger die Abrechnung des Vorjahres erstellen. Der neue Verwalter ist von Neujahr an zuständig.

Ein WEG-Verwalter darf Geld der Gemeinschaft nicht ohne Beschluss auf das eigene Konto verschieben. Eine Verwalterin muss nun…

Mit dem Jahreswechsel ändert sich so einiges bei den Abzügen vom Lohn. Wer zahlt mehr? Wer zahlt weniger?

Der Bundesgerichtshof untersagt Wohnungseigentümern, Hausgeld als Druckmittel einzubehalten. Die laufenden Vorschüsse…

Der Koalitionsausschuss findet noch keine Lösung zur Reform des Heizungsgesetzes. Sie soll im nächsten Jahr kommen. Es dürfte…

„Riesige Qualitätsunterschiede“: Eine zuverlässige Hausverwaltung zu finden, ist nicht einfach. Fachleute erklären, was man tun…

Der Bericht der F.A.Z. über eine Frankfurter Eigentümergemeinschaft, die an ihrer Hausverwaltung verzweifelt, hat ein großes…