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Der Bundesfinanzhof präzisiert seine Rechtsprechung: Ein teures Wohnmobil kann ein „Gegenstand des täglichen Gebrauchs“ sein. Worauf es jetzt ankommt.
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Der Bundesfinanzhof präzisiert seine Rechtsprechung: Ein teures Wohnmobil kann ein „Gegenstand des täglichen Gebrauchs“ sein. Worauf es jetzt ankommt.

Wer sein Wohnmobil, sein Auto oder eine alte Uhr verkauft, muss darauf unter Umständen Steuern zahlen. Es geht auch besser.

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