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Dient ein Umzug der erstmaligen Einrichtung des Homeoffice, zählt das nicht als berufsbedingter Umzug. Die Kosten können daher nicht von der Steuer abgesetzt werden. Das entschied der BFH.
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Ein Leser möchte sich eine gefragte Klimaanlage zulegen. Die ist allerdings teuer. Kann er die Ausgaben als beruflich absetzen,…

Der Bundesfinanzhof verschärft die Anforderungen an das Arbeitszimmer von Selbstständigen. Ohne lückenlose Dokumentation droht…

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Wer ein Firmenauto hat, kann Dienstreisen mit dem Privatwagen nur unter engen Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Das…