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Wirken Hoheitsträger nicht an der Vollstreckung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung mit, soll ihnen künftig ein höheres Zwangsgeld drohen. Bis zu 25.000 Euro sieht ein Gesetzentwurf vor.
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Wirken Hoheitsträger nicht an der Vollstreckung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung mit, soll ihnen künftig ein höheres Zwangsgeld drohen. Bis zu 25.000 Euro sieht ein Gesetzentwurf vor.

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