PfadnavigationHomeRegionalesHessenAmtsgerichte sollen ab 2026 mehr Zivilverfahren übernehmenVeröffentlicht am 20.09.2025Lesedauer: 2 MinutenAmtsgerichte sollen künftig bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro für Zivilverfahren zuständig sein. (Symbolbild)Quelle: David-Wolfgang Ebener/dpaEine geplante Umverteilung der Arbeit zwischen Amts- und Landgerichten soll zu mehr wohnortnahen Verfahren führen. Hessens Justizminister Heinz sieht zudem Vorteile für Justiz-Beschäftigte.Die Arbeit zwischen Land- und Amtsgerichten soll neu verteilt werden. Das hessische Justizministerium erhofft sich davon nach eigenen Angaben eine Stärkung der Amtsgerichte und damit der «Justiz vor Ort». Zum 1. Januar 2026 soll die Streitwertgrenze für die erstinstanzliche Zuständigkeit von derzeit 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben werden. Das bedeutet, dass die Amtsgerichte künftig mehr Verfahren bekommen, für die bislang die Landgerichte zuständig waren. Grundlage für die Umverteilung sind geplante neue bundesweite Vorgaben.Manche Justiz-Beschäftige könnten näher am Wohnort arbeiten«Künftig können mehr Verfahren der Bürgerinnen und Bürger wohnortnah geführt werden», erläuterte Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU). Außerdem könne sich die neue Regelung positiv auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der hessischen Justiz auswirken. «So können mögliche Personalverlagerungen dazu führen, dass sie näher an ihrem