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Wer wegen aus Gründen des Mutterschutzes oder wegen einer Elternzeit seinen Jahresurlaub nicht vollständig nehmen kann, verliert ihn nicht. Doch wie lange bleiben die Resttage erhalten?
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Wer wegen aus Gründen des Mutterschutzes oder wegen einer Elternzeit seinen Jahresurlaub nicht vollständig nehmen kann, verliert ihn nicht. Doch wie lange bleiben die Resttage erhalten?

Eine Arbeitnehmerin ist länger krank. Als 2022 ihr Arbeitsverhältnis endet, will sie nicht verbrauchten Urlaub aus dem Jahr 2018…

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Fragwürdige Begleitumstände können den Beweiswert ärztlicher Atteste erschüttern. Was sagt die neuere Rechtsprechung des…

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