PfadnavigationHomePanoramaÖsterreichNonnen dürfen im besetzten Kloster bleiben – unter AuflagenVeröffentlicht am 28.11.2025Lesedauer: 2 MinutenRita, Regina und Bernadette haben sich für ihren Verbleib in ihrem Kloster mit dem Propst angelegtQuelle: BARBARA GINDL/APA/picture allianceDrei betagte Nonnen weigern sich, ins Altersheim zu ziehen – und haben ihr altes Kloster bei Salzburg besetzt. Daraufhin entbrannte öffentlich ein Streit mit dem Propst. Der lenkt nun vorerst ein. Doch er hat eine Bedingung.Mit der Besetzung ihres Klosters haben drei Nonnen aus Österreich im September weltweit für Schlagzeilen gesorgt – nun sollen sie vorerst dort bleiben dürfen. Den Ordensfrauen, die aus einem Altersheim ausgebrochen und in ihr leer stehendes Kloster zurückgezogen waren, sei ein entsprechender Vorschlag unterbreitet worden, teilte am Freitag der zuständige Propst Markus Grasl mit. Demnach dürfen die über 80 Jahre alten Nonnen Rita, Regina und Bernadette unter bestimmten Bedingungen „bis auf Weiteres“ im Kloster Goldenstein bleiben.„Ich bin weiterhin der Meinung, dass die Schwestern in einem Pflegeheim umfassend betreut werden würden, nehme aber den Wunsch der drei sehr ernst“, erklärte Grasl. Zu seinen Bedingungen für einen Verbleib der Augustiner-Chorfrauen in dem Kloster bei Salzburg gehört nach Angaben eines Sprechers die Einstellung der Aktivitäten auf Online-Medien – über diese hatten die betagten Ordensfrauen weltweit für Aufsehen gesorgt und massenhaft Unterstützung bekommen.Auf Instagram sind die betagten Nonnen beim Beten, Essen und Putzen zu sehen. Wenn jemand meine, sie sei nicht mehr mobil, „dann lade ich denjenigen zu einem Wettrennen am Gang ein“, scherzt Schwester Rita in einem der Videos.Lesen Sie auchLaut dem mit Unterstützern der Nonnen ausgehandeltem Vorschlag müssen diese auch die „für ein geistlich-spirituelles Leben im Kloster notwendige Klausur“ wiederherstellen, also abgeschieden leben. Zudem soll den drei Frauen im Alter von 82, 86 und 88 Jahren Pflegepersonal 24 Stunden am Tag zur Seite stehen und sich eine Ärztin um ihre medizinische Versorgung kümmern.„Sobald die Schwestern in solcher Weise pflegebedürftig sind, dass die Betreuung im Kloster nicht mehr möglich ist“, müssten die betagten Nonnen ins Pflegeheim, erklärte Propst Grasl.afp/saha