PfadnavigationHomeGeschichteVerfassungsrichter-Wahl„Da läuft wie bei einem Konklave viel hinter verschlossenen Türen ab“Veröffentlicht am 02.10.2025Lesedauer: 4 MinutenDer Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bei einer Urteilsverkündung 1968Quelle: picture-alliance/dpa/Fritz FischerSollen sich Bewerber für das Bundesverfassungsgericht einer öffentlichen Anhörung stellen? Angesichts der Diskussionen um die gescheiterte Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf fordert der Staatsrechtler Philipp Austermann im WELT-Interview mehr Transparenz.Am 25. September 2025 steht der zweite Anlauf an: Der Bundestag will drei der 16 Richterstellen am Bundesverfassungsgericht neu besetzen. Der öffentliche Streit um die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf hatte die bereits vor der Sommerpause geplante Wahl platzen lassen.Der Staatsrechtler Philipp Austermann lehrt an der Hochschule des Bundes in Brühl (bei Bonn) und war lange als Jurist im Bundestag tätig. Neben dem Parlamentsrecht gehören auch die ältere und die neuere Verfassungsgeschichte zu seinen Arbeitsgebieten.WELT: War der öffentliche Streit um Frauke Brosius-Gersdorf in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts eine Premiere?Philipp Austermann: In diesem Ausmaß ja. Zwar gab es immer wieder Diskussionen um Kandidaten – das ist in einer Demokratie unverzichtbar. Aber die Debatten fanden zumeist hinter den Kulissen zwischen den Parteien statt. Anders war es etwa bei Horst Dreier, dem Doktorvater von Frau Brosius-Gersdorf. Interessanterweise ging es auch damals um Äußerungen zur Menschenwürde. Die SPD zog den Kandidaten nach Protesten der Union recht geräuschlos zurück und nominierte Andreas Voßkuhle, den späteren Gerichtspräsidenten.Lesen Sie auchWELT: Das Bundesverfassungsgericht nahm im September 1951 seine Arbeit auf – wie war die erste Besetzung mit Richtern zustande gekommen?Lesen Sie auchAustermann: Die Richter sind nach dem Grundgesetz je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat zu wählen. Von Anfang an diskutierten vor allem Fachpolitiker über die Kandidaten. Es gab heftigen Streit, wer der erste Gerichtspräsident sein sollte. Schließlich einigte man sich auf Hermann Höpker-Aschoff (FDP), eine prägende Figur des Parlamentarischen Rats mit viel politischer Erfahrung aus der Weimarer Republik. Bundestag und Bundesrat wählten dann jeweils die weiteren Richter. Vizepräsident wurde der Remigrant Rudolf Katz (SPD). WELT: Ursprünglich hatten die Schöpfer des Grundgesetzes dem obersten Gericht offenbar eine deutlich geringere Bedeutung zugedacht, oder?Austermann: Nun, der Parlamentarische Rat schuf, nach Vorarbeiten des Herrenchiemsee-Konvents, schon bewusst ein starkes Gericht. Aber 1948/49 konnte sich wohl keiner vorstellen, wie sehr einmal die Entscheidungen des Gerichts die politische Debatte mit prägen würden. So soll Hermann Pünder 1951 als Gerichtspräsident in Spiel gebracht worden sein, um einen Adenauer-Kritiker politisch beiseitezuschieben. Mittlerweile hat man ja eher den Eindruck, manche gerichtliche Interpretation des Grundgesetzes enge die Politik zu sehr ein.Lesen Sie auchWELT: Wie entwickelte sich die Richterwahl im Laufe der Jahrzehnte?Austermann: Von Anfang an trafen die Fachpolitiker der Parteien die maßgeblichen Absprachen, zumeist hinter verschlossenen Türen. Auf diese Weise konnten die erforderlichen hohen Mehrheiten möglichst geräuschlos gesichert werden. Ein unverbindliches „Vorschlagsrecht“ entstand. Nach der noch maßgeblichen Übereinkunft dürfen für jeden der beiden Gerichtssenate die Union und die SPD je 3, Grüne und FDP je einen Bewerber nominieren. Die Aufteilung auf die Parteien entspricht aber nicht der Bundestagsmehrheit, was zu Änderungen führen dürfte.WELT: Und wie kam es zum jetzt geltenden Wahlverfahren?Austermann: Der Bundesrat wählte „seine“ Richter schon immer im Plenum. Im Bundestag entschied bis 2015 allein der Wahlausschuss. Das war intransparent, wurde vom Bundesverfassungsgericht aber nicht beanstandet. Erst seit 10 Jahren wählt der gesamte Bundestag „seine“ Richter. Um eine Blockade der Richterwahl zu verhindern, wenn die nötigen hohen Mehrheiten nicht erreicht werden, gilt seit 2024 Folgendes: Findet eine Wahl nicht statt, darf das Gericht unverbindliche Vorschläge unterbreiten. Kommt es danach immer noch nicht zur Wahl, wechselt das Wahlrecht vom Bundestag zum Bundesrat bzw. umgekehrt.Lesen Sie auchWELT: Wie sollte Ihrer Ansicht nach die Wahl von Verfassungsrichtern geregelt sein?Austermann: Das Gericht muss wie alle Staatsorgane demokratisch legitimiert sein. Die Wahl seiner Mitglieder durch den Bundestag oder den Bundesrat ist unverzichtbar. Aber das Vorschlagsverfahren ist teilweise überholt. Da läuft wie bei einem Konklave viel hinter verschlossenen Türen ab. Die Listen mit den möglichen Kandidaten kennen nur Eingeweihte. Warum sollen sich die Bewerber nicht einer öffentlichen Anhörung etwa im Rechtsausschuss stellen? Mir geht es nicht um eine Bewerber-Show, sondern um Transparenz. So könnten die Abgeordneten informierter als bisher entscheiden.WELT: Jahrzehntelang genoss die Institution Bundesverfassungsgericht bei den Bürgern allerhöchste Zufriedenheit. Hat sich das Ihrer Wahrnehmung nach durch den jüngsten Streit geändert?Austermann: Das ist schwer zu sagen. Mit Sicherheit und leider haben alle staatlichen Institutionen an Zustimmung eingebüßt. Das Ansehen des Gerichts hat möglicherweise auch durch bestimmte Entscheidungen, etwa zu den Corona-Maßnahmen, gelitten. Die Diskussion um die Richterwahl wiederum hat vielen Deutschen erstmals gezeigt, dass ihr Verfassungsgericht keine politikfreie Zone oder ein mystischer Ort höherer Wahrheit ist. Das kann es auch gar nicht sein. Vielmehr muss es sich fortwährend der Kritik stellen. Das nützt letztlich ihm selbst und uns allen.Sven Felix Kellerhoff ist Leitender Redakteur bei WELTGeschichte. Zu seinen Themenschwerpunkten zählen der Nationalsozialismus, die SED-Diktatur, linker und rechter Terrorismus sowie Verschwörungstheorien.
Verfassungsrichter-Wahl: „Wie bei einem Konklave viel hinter verschlossenen Türen“ - WELT
Sollen sich Bewerber für das Bundesverfassungsgericht einer öffentlichen Anhörung stellen? Angesichts der Diskussionen um die gescheiterte Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf fordert der Staatsrechtler Philipp Austermann im WELT-Interview mehr Transparenz.






