Die Mutter der getöteten Peggy wird von einem ehemaligen Verdächtigen kein Schmerzensgeld erhalten. Ihre Klage sei rechtskräftig abgewiesen, bestätigte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG) der Deutschen Presse-Agentur. Im August hatte eine Zivilkammer des Gerichts die Schmerzensgeldklage der Frau zurückgewiesen und keine Revision zugelassen. Gegen diese Entscheidung habe die Klägerin binnen Monatsfrist keine Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt, sagte der Bamberger Justizsprecher.
Aus Sicht des OLG gab es keinen ausreichenden Beweis für die Behauptung der Klage, wonach der ehemalige Verdächtige die Leiche von Peggy in ein Waldstück in Thüringen gebracht habe. Es gebe daher keine Grundlage für ein Schmerzensgeld. Das Teilgeständnis des Mannes sei im Kern widerlegt und unter Druck entstanden, hieß es zur Begründung.
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