Die Mutter der getöteten Peggy ist mit einer Schmerzensgeldklage gegen einen ehemaligen Verdächtigen gescheitert. Das Oberlandesgericht Bamberg wies die Berufung der Frau als unbegründet zurück. Aus Sicht der Kammer gibt es keinen ausreichenden Beweis für die Behauptung der Klage, wonach der ehemalige Verdächtige die Leiche von Peggy in ein Waldstück in Thüringen gebracht habe. Es gebe daher keine Grundlage für ein Schmerzensgeld. Das Teilgeständnis des Mannes sei im Kern widerlegt und unter Druck entstanden, hieß es zur Begründung.
Der Tod der neun Jahre alten Peggy zählt zu den bekanntesten Kriminalfällen Deutschlands: Das Mädchen verschwand im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) spurlos. Erst 2016 wurde ihre Leiche in einem Waldstück in Thüringen an der Grenze zu Bayern entdeckt. Ein Täter ist bis heute nicht überführt.
In dem Zivilverfahren vor dem Oberlandesgericht forderte die Mutter von Peggy 75 000 Euro Schmerzensgeld. Aufgrund von Aussagen des ehemaligen Verdächtigen während einer Vernehmung sei sie über 15 Jahre im Unklaren über den Verbleib ihres Kindes gewesen, hieß es zur Begründung. Dadurch habe sie psychische Beeinträchtigungen erlitten. Für jedes Jahr der Ungewissheit forderte die Mutter von Peggy 5000 Euro von dem Mann.






