Es geht um Platten, Schrauben und Nägel und wer jetzt denkt, die 9. Zivilkammer am Landgericht München I befasse sich mit Baumarkt-Angelegenheiten, der liegt falsch: Es geht um ein Schraubenteil, das nach einer Operation im Klinikum Schwabing im Bein einer Patientin zurückblieb. Seitdem, so klagt die junge Frau, habe sie Wassereinlagerungen und Beschwerden. Deshalb zog sie vor Gericht. Aber nach mehr als zweistündiger Verhandlung ist die Tendenz der Kammer ziemlich klar.Der Richter steht im Sitzungssaal an einem Flipchart-Ständer und malt: einen Unterschenkelknochen, dann einen Nagel, der von oben in den Knochen getrieben und an mehreren Stellen seitlich mit Schrauben fixiert wurde. So könne man sich die OP an dem Bein der Klägerin vorstellen. Warum sich die 29-Jährige im Sommer 2019 den Unterschenkel gebrochen hatte, darf sie auf Anraten ihrer Anwältin von der Kanzlei DABB der Presse nicht mitteilen. Dabei ist die erste Operation, bei der der Bruch genagelt wurde, gar nicht Teil des Verfahrens.Es geht in dem Prozess vielmehr um den folgenden Eingriff, die Entfernung von Nagel und Schrauben. Um die medizinische Sicht besser zu beleuchten, ist Gutachter Marcus Jäger, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, per Video in den Sitzungssaal zugeschaltet. Er sagt, dass die generelle Frage, ob man die Metallteile nach Verheilen des Bruches entferne, eine Abwägungssache sei. Belasse man die Materialien im Bein, könnte sich das auf die Dauer negativ auswirken: „Wie bei einer Büroklammer, die man mehrfach auf- und zuklappt, kann es zu Materialversagen kommen.“ Es könne zu Durchblutungsstörungen kommen oder im Laufe der Jahre zu septischen Auswirkungen, wenn sich etwa ein Infekt an das Fremdmaterial anhafte. In dem jugendlichen Alter der Patientin hätte er sich für eine Entfernung von Nagel und Schrauben ausgesprochen.So sah es auch der Arzt des Schwabinger Klinikums: Im November 2020 wurde das Bein geröntgt, die OP jedoch aufgrund der Corona-Pandemie auf März 2021 verschoben. Die Röntgenaufnahme, so sagt es der Gutachter, habe nahe dem Sprunggelenk eine Schraube in leichter Schräglage gezeigt, „ein Hinweis darauf, dass die Verriegelungsschraube gebrochen sein könnte“. Trotzdem, so sagt Jäger, hätte er eine OP empfohlen, und zwar mit der Erlaubnis der Patientin, während des Eingriffs zu entscheiden, ob man alle Bruchstücke aufspürt und entfernt oder nicht. Und eine frische Röntgenaufnahme vor der Operation hätte auch keine anderen Erkenntnisse gebracht, „außerdem wird auch während der OP geröntgt“.Der Richter nennt zwei Optionen, wie es weitergehen kann„Ich habe erst nach der OP erfahren, dass eine der Schrauben gebrochen war“, erklärt die Klägerin. Vor dem Eingriff sei sie nur über allgemeine OP-Risiken aufgeklärt worden. Und bei dem Versuch, die verschollene Schraubenspitze zu bergen, habe man an der Wade ihrer Mandantin einen zusätzlichen, zehn Zentimeter langen Schnitt vorgenommen – völlig erfolglos, sagt ihre Anwältin.Allerdings, so liest es der Richter vor, habe der Arzt in der Aufklärungsdokumentation den Hinweis vermerkt: „Sprunggelenksschrauben wenn nicht möglich dürfen bleiben“.Der Richter deutet an, dass er der Klage keine großen Erfolgschancen einräume. Er sehe auch nicht, was bei dem Aufklärungsgespräch mit oder ohne gebrochener Schraube hätte anders laufen können, „wenn der Arzt zur Entfernung der Materialien rät“. Sie hätte eine OP dann nicht in Betracht gezogen, antwortet die Klägerin. Sie hätte eine zweite Meinung eingeholt. „Und wenn die genauso ausgefallen wäre?“, fragt der Richter. „Ich hätte auf eine Operation verzichtet“, meint die junge Frau, „mir ging es gut zu dem Zeitpunkt. Ich habe auf die Empfehlung des Arztes vertraut.“ Jetzt habe sie ständig ein geschwollenes Bein, müsse Kompressionsstrümpfe tragen, das sei vor Entfernung von Nagel und Schrauben nicht so gewesen.Der Richter stellt zwei Varianten in den Raum: Die Klägerin denkt über eine Rücknahme der Klage nach oder man setze einen erneuten Termin an, höre noch den zuständigen Arzt vom Schwabinger Klinikum und spreche dann ein Urteil. „Eine Rücknahme kommt nicht in Betracht“, verkündet die Anwältin. Weiter geht es dann Anfang November.