„War ich das?“, scheint sich Marie S. zu fragen. Zumindest wirkt ihr Gesichtsausdruck so. Sie schaut ungläubig, als sie am Donnerstagmorgen auf der Anklagebank im Sitzungssaal B 273 des Strafjustizzentrums an der Nymphenburger Straße sitzt und eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Landgericht München I vorträgt, was ihr zur Last gelegt wird.Es geht um Bedrohungen anderer Menschen mit Messern, gewalttätige Attacken auf Polizisten und Passanten, rassistische Beleidigungen, Sachbeschädigungen. Marie S. ist psychisch krank. Ärzte haben bei ihr eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Da die 33-Jährige zum Zeitpunkt der Taten schuldunfähig war, hat die Staatsanwaltschaft die zeitlich unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik beantragt.An die Vorfälle, zu denen es zwischen Anfang Dezember 2021 bis Anfang Oktober 2023 kam, habe ihre Mandantin keine Erinnerung, sagt ihre Verteidigerin, Rechtsanwältin Birgit Schwerdt, zum Auftakt des Prozesses. Dazu seien die „Intoxikationen“ der 33-Jährigen zum Zeitpunkt der Taten noch zu hoch gewesen, so die Verteidigerin.Das heißt Marie S. war viel zu betrunken. Außerdem konsumierte sie Cannabis. Am frühen Abend des 16. März 2022 etwa hatte sie eine Blutalkoholkonzentration von 3,3 Promille. Ein Wert, bei dem ein normaler Mensch stirbt, befindet der Vorsitzende Richter Gilbert Wolf. Marie S. schweigt.An jenem Abend war die Münchnerin den Ermittlungen zufolge mit ihrer Freundin in deren Wohnung in Feldmoching in Streit geraten. Als sie Marie S. aufforderte, ihre Wohnung zu verlassen, zog die 33-Jährige ein Messer. Der Frau gelang es, Marie S. aus ihrer Wohnung zu drängen und die Türe zu verschließen. Als sie die Tür jedoch nochmals öffnete, um persönliche Dinge von Marie S., die noch in der Wohnung lagen, auf den Flur zu werfen, schlug ihr die 33-Jährige mit der Faust ins Gesicht und versuchte, mit einem Taschenmesser auf sie einzustechen.Der jungen Frau gelang es, Marie S., die trotz ihrer starken Alkoholisierung nicht einmal geschwankt habe, das Messer zu entwinden und es, nachdem es auf den Boden gefallen war, mit einem Fußtritt wegzukicken. Die Freundin lief aus der Wohnung, verschloss die Türe von außen und setzte einen Notruf ab.Ihr sei aufgefallen, dass Marie S. in der Vergangenheit „phasenweise“ auffällig gewesen sei, sagt die Freundin vor Gericht. Aber sie habe nicht gedacht, dass von ihr eine Gefahr ausgehen könnte. Marie S. wurde aufgrund ihres „psychisch auffälligen“ Zustandes, so eine Polizistin, ins Isar-Amper-Klinikum nach Haar gebracht. Obwohl ihr Handschellen angelegt wurden, sei es Marie S. gelungen, eine Hand daraus zu lösen. Wie sie das geschafft habe, sei ihr ein Rätsel, sagt die Polizistin bei ihrer Vernehmung.Es war nicht das einzige Mal, dass die Frau die Ordnungshüter beschäftigte. Bei einem Einsatz am Terminal 1 des Münchner Flughafens Ende April 2023 wehrte sich Marie S. so heftig, dass es nicht weniger als sieben Polizeibeamte brauchte, um sie in eine Zelle zu bringen. Zuvor hatte sie Fluggäste angepöbelt. Als sie die Polizeibeamten daraufhin kontrollieren wollten, attackierte und beleidigte sie diese und begann zu schreien.Zwischen Dezember 2021 und Oktober 2023 wurde Marie S. dreimal zwangsweise ins Isar-Amper-Klinikum gebracht. Entweder weil sie sich selbst verletzt, andere angegriffen oder diese mit dem Tod bedroht hatte. Doch nach einer Weile durfte sie wieder gehen. Die Ärzte hätten keine andere Möglichkeit gehabt, sagt Verteidigerin Birgit Schwerdt. Sobald „keine Eigen- und Fremdgefährdung“ mehr bestehe, müsse ein Patient entlassen werden.Seit Januar dieses Jahres ist Marie S. in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik einstweilig untergebracht. Sie lässt sich behandeln. Durch die Medikamente habe sie „wieder eine klare Sicht bekommen“, versichert die 33-Jährige dem Gericht. Der Prozess wird fortgesetzt.