PfadnavigationHomeRegionalesHamburgUrteilMutter erstochen – 25-Jähriger kommt dauerhaft in PsychiatrieVeröffentlicht am 26.09.2025Lesedauer: 2 MinutenDer Angeklagte (l) neben seinem Anwalt kurz vor Verkündung des Urteils.Quelle: Georg Wendt/dpaNach einem tödlichen Angriff auf seine Mutter und einem weiteren Messerangriff auf seine Stiefmutter wird ein 25-Jähriger in einer Psychiatrie untergebracht. Das Hamburger Landgericht sieht den Täter als schuldunfähig – der Fall hatte ganz Hamburg erschüttert.Ein 25-jähriger Mann, der im Februar in Hamburg seine Mutter getötet und seine Stiefmutter schwer verletzt haben soll, wird dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Landgericht Hamburg ordnete die Maßnahme am Freitag im Rahmen eines Sicherungsverfahrens an. Die Strafkammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die dem Beschuldigten Totschlag, versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung sowie tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen hatte. Aufgrund einer psychischen Erkrankung gilt der Mann als schuldunfähig.Lesen Sie auchDie Tat hatte sich am Abend des 17. Februar in einer Altbauwohnung im Stadtteil Hoheluft-West ereignet. Dort lebte der 25-Jährige mit seiner 58-jährigen Mutter zusammen. Laut Ermittlungen stach er mehrfach mit einem Messer auf sie ein. Die Frau starb an einer Luftembolie des Herzens und einem Verblutungsschock. Ihre Identität konnte erst zehn Tage später zweifelsfrei festgestellt werden.Am frühen Morgen des folgenden Tages fuhr der Mann zu seiner Stiefmutter nach Hamburg-Marienthal. In der alleinstehenden Stadtvilla mit Wintergarten soll er sie im Gespräch von hinten mit einem Steakmesser angegriffen haben. Die 51-Jährige erlitt Stichverletzungen im Kopf- und Oberschenkelbereich sowie eine Schnittwunde im Gesicht. Ein Untermieter kam ihr zur Hilfe und wurde ebenfalls verletzt. Die Polizei nahm den Täter noch in der Wohnung fest.Da sich der Mann auch selbst verletzt hatte, wurde er in ein Krankenhaus gebracht. Dort griff er zwei Polizisten an, die ihn bewachten. Ein Beamter wurde mit der Faust ins Gesicht geschlagen, eine Kollegin mit einem Schlag zu Boden gebracht. Beide erlitten Bissverletzungen und Prellungen.Lesen Sie auchDie Öffentlichkeit war während des Prozesses weitgehend ausgeschlossen. Der Verteidiger hatte dies mit dem Schutz der Privatsphäre seines Mandanten und der Familie begründet. Der Angeklagte wirkte zum Prozessauftakt ruhig und sprach gelassen mit seinem Anwalt.Mit dem Urteil endet ein Verfahren, das nicht nur wegen seiner Brutalität, sondern auch wegen der psychischen Dimension des Täters für Aufmerksamkeit sorgte.juve mit afp
Urteil: Mutter erstochen – 25-Jähriger kommt dauerhaft in Psychiatrie - WELT
Nach einem tödlichen Angriff auf seine Mutter und einem weiteren Messerangriff auf seine Stiefmutter wird ein 25-Jähriger in einer Psychiatrie untergebracht. Das Hamburger Landgericht sieht den Täter als schuldunfähig – der Fall hatte ganz Hamburg erschüttert.






