Düsseldorf (dpa/lnw) - Für die Stichwahlen am 28. September, mit denen in vielen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen über Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Landräte abgestimmt wird, erhalten die Wahlberechtigten keine neue Benachrichtigung. Es werde auf Grundlage des desselben Wählerverzeichnisses gewählt wie bei der Hauptwahl, teilte die Landeswahlleiterin auf Anfrage mit.
Bei den Stichwahlen abstimmen dürfen damit all jene, die bereits im ersten Wahlgang wahlberechtigt waren.
Wahlalter 16 Jahre? Es gibt Ausnahmen
Damit sind allerdings auch jene ausgeschlossen, die in den kommenden zwei Wochen 16 Jahre alt werden und damit das Kommunalwahlalter erreichen: Die Voraussetzungen der Wahlberechtigung müssen bereits bei der Hauptwahl vorgelegen haben, so die Landeswahlleiterin.
Was ist für die Stichwahl per Brief wichtig?










