Wer seine Stimme vor der bayerischen Kommunalwahl am 8. März 2026 per Brief abgeben möchte, muss sich auf einen stark verkürzten Abstimmungszeitraum einstellen. Die Kommunen dürfen die Wahlscheine frühestens 20 statt bislang 41 Tage vor dem Wahlsonntag verteilen. Diese Fristhalbierung in der bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlordnung hat das Innenministerium Mitte Juli verkündet. Zuerst hatte die FAZ über die Änderung berichtet.