Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 21 Fällen sowie sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt in 37 Fällen hat die 20. Strafkammer als Jugendschutzkammer am Landgericht München I den 28-jährigen Brandon R. zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Der Angeklagte hatte vor zwei Jahren eine Zwölfjährige für seine Zwecke missbraucht. Vor Gericht hatte Brandon R. immer wieder versichert, man habe eine mehr als einjährige Beziehung geführt – unter den Augen der Mutter des Mädchens.

Die Minderjährige und der damals 26-Jährige hatten sich über eine Telefon-Chat-App kennengelernt. Fortan habe man täglich und stundenlang telefoniert, so erzählte es Brandon R. Er habe Liebe und Halt gesucht und sie nicht als Kind, sondern als junge Frau wahrgenommen. Und das Mädchen, so sagte es ihre Anwältin Gabriele Schöch der SZ, sei anfangs glücklich gewesen, „wobei sie wohl eher glaubte, glücklich zu sein“.

Denn nach ersten Treffen und sexuellen Kontakten – Brandon R. reiste dazu aus Baden-Württemberg an – begann die Verbindung das Mädchen immer mehr zu überfordern. „Es war keine kindgerechte Beziehung“, meinte Anwältin Schöch. Irgendwann sei ihre Mandantin unter den Ansprüchen des Angeklagten, der Last der Heimlichkeit und Strafbarkeit zusammengebrochen. Als sie nach einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik in der Schule den Vortrag eines Polizisten hörte, habe sie sich entschlossen, Anzeige zu erstatten.