Eine Frau geht joggen, ein Mann folgt ihr. Er filmt sie heimlich. Aber dann bemerkt sie es und zückt ebenfalls ihr Handy. Die Aufnahme, die sie macht, ist auf Instagram zu sehen: Ein Kerl, schwarze Jacke, rudert mit den Armen, als werde er angegriffen. Er versucht, nach dem Handy der Frau zu greifen, „tu das weg“, sagt er, aber sie beharrt: Er solle das eben von ihr angefertigte Video löschen, vor laufender Kamera. Widerwillig tut er es. Warum sie auch „solche Hosen“ trage, mault er. Ob sie sich mal von hinten gesehen habe? Es sei doch „nix passiert“.
Fall Yanni Gentsch: Sollten Voyeuraufnahmen bekleideter Menschen strafbar sein?
Bekleidete Menschen zu filmen, ist nicht strafbar. Das könnte sich bald ändern, weil eine heimlich gefilmte Joggerin selbst zum Handy griff.







