Die Szene wirkt unverfänglich: Ein junger Mann spricht zwei Frauen am Hamburger Alsterufer an, es folgt ein kleiner Smalltalk im Sonnenschein. Für die damals 29-jährige Zeina war die Begegnung im Bikini bedeutungslos, bis sie sich wenig später unvermittelt auf TikTok wiedersah. Das Video ging viral, hunderte Kommentare bewerteten ihren Körper und ihr Aussehen. Gefilmt wurde sie aus der Ego-Perspektive ihres Gegenübers, ohne dass ein Smartphone oder eine Kamera zu sehen waren.

Das Werkzeug waren Smart Glasses, die optisch kaum von einem herkömmlichen Modell zu unterscheiden sind. Damit ist es aber möglich, mehr oder weniger diskret alles aufzuzeichnen, was der Träger sieht. Wie SWR-Recherchen zeigen, steht der geschilderte Fall beispielhaft für eine neue Dimension der digitalen Grenzüberschreitung.

Die heimliche Hamburger Aufnahme und Veröffentlichung deckt laut Experten eine Gesetzeslücke im deutschen Strafrecht auf. Wer glaubt, dass ein solch massiver Eingriff in die Privatsphäre automatisch strafbar ist, irrt. Die Kölner Rechtsprofessorin Indra Spiecker genannt Döhmann warnt vor den erheblichen Defiziten der aktuellen Gesetzgebung: Heimliches Filmen im öffentlichen Raum sei zwar verboten, ziehe aber in aller Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.