Durften Reisebüros und Onlinebuchungsplattformen wie Check 24 ihren Kunden im Frühjahr vergangenen Jahres noch Produkte des Veranstalters FTI verkaufen, ohne sie vor der finanziellen Schieflage des Reiseveranstalters zu warnen? Nach Ansicht von Reiserechtsanwalt Holger Hopperdietzel von der Kanzlei Advocatur in Wiesbaden hätten Vermittler zumindest darüber aufklären müssen, dass Urlauber bei der Buchung von Einzelleistungen des Reiseunternehmens – anders als bei Pauschalreisen – im Falle einer Insolvenz nicht geschützt sind. Er vertritt unter anderem eine Familie aus dem Rhein-Main-Gebiet, die das Vergleichsportal Check 24 auf 7725 Euro Schadenersatz verklagt hat.